WENN SIE EIN IMPORTEUR VON WASCHMITTELN ODER TENSIDS SIND, SIND SIE VERPFLICHTET, DIESE ANFORDERUNGEN EINZUHALTEN

Bevor Sie ein Waschmittel oder Tensid auf den Markt bringen: 

  • Stellen Sie sicher, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt hat.

  • Überprüfen Sie, ob der Hersteller einen Produktpass erstellt hat.

  • Prüfen Sie, ob die Angaben im Produktpass dem Produktregister mitgeteilt wurden.

  • Geben Sie auf dem Etikett ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie ihre Post- und E-Mail-Adresse an, unter der sie kontaktiert werden können.

  • Wenn er der Auffassung ist, dass ein Waschmittel oder Tensid dieser Verordnung nicht entspricht, darf der Importeur es nicht in Verkehr bringen, bis die Mängel behoben wurden.

  • Stellt das Waschmittel oder Tensid eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt dar, informiert er den Hersteller und die Marktüberwachungsbehörden.

  • Wenn sie dies im Hinblick auf die Eigenschaften des Produkts oder die damit verbundenen Risiken für möglich hält, führt sie Stichprobenprüfungen durch und führt erforderlichenfalls ein Register über nicht konforme Detergenzien und Tenside und nimmt sie vom Markt.

  • Bewahren Sie einen Verweis auf die eindeutige Produktkennung für einen Zeitraum von 10 Jahren auf, nachdem das Waschmittel oder Tensid auf den Markt gebracht wurde.