Die neueste Aktualisierung, die 21. Anpassung der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) an den technischen Fortschritt (ATP), ist jetzt in Kraft. Diese Überarbeitung bringt wesentliche Änderungen bei der Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien mit sich. Das Ziel ist es, die Sicherheitsmaßnahmen zu stärken und die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Die wichtigsten Highlights der 21. ATP-Anpassung in der CLP-Verordnung sind folgende:
- Überarbeitete Klassifizierungskriterien: Es werden aktualisierte Kriterien eingeführt, um sicherzustellen, dass die Klassifizierung gefährlicher Chemikalien den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards entspricht.
2. Harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen: Änderungen der Kennzeichnungsanforderungen zielen darauf ab, klarere und standardisiertere Informationen über chemische Gefahren bereitzustellen und eine sicherere Handhabung und Lagerung zu fördern.
- Aktualisierte Gefahrenkommunikation: Eine verbesserte Gefahrenkommunikation wird durch die Einführung neuer Piktogramme und Warnhinweise erreicht, wodurch die Klarheit und Wirksamkeit der Sicherheitsinformationen zu chemischen Produkten verbessert wird.
Die VI. Die harmonisierte Klassifizierung des Anhangs gilt ab dem 1. September 2025 in der EU (und Nordirland).
Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich besteht ein erheblicher Unterschied hinsichtlich der 28 zugesetzten und 24 veränderten Stoffe. Dies stellt für Unternehmen, die auf beiden Märkten tätig sind, eine Herausforderung dar, wenn es um die Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern und -etiketten geht.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, um die Auswirkungen der Verordnung 21 ATP zu CLP auf Ihre Chemikalienmanagementprozesse zu verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden: ekotox@ekotox.de
VERORDNUNG (EU) 2024/197: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0297
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