Harmonized classification and labelling

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, CLH) ist ein kritischer Aspekt der Stoffsicherheitsvorschriften, der darauf abzielt, eine einheitliche Identifizierung der von chemischen Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren in verschiedenen Rechtsordnungen zu gewährleisten. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), das von den Vereinten Nationen entwickelt wurde, um ein sicheres Chemikalienmanagement weltweit zu fördern.

Die Bedeutung von CLH

Das Hauptziel der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung besteht darin, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem klare, kohärente Informationen über chemische Gefahren bereitgestellt werden. Dies ist besonders wichtig im Kontext des globalen Handels, in dem Chemikalien über Grenzen hinweg transportiert und verwendet werden. Durch die Standardisierung der Kommunikation chemischer Gefahren minimiert CLH das Unfallrisiko und erhöht die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Schlüsselelemente von CLH

  1. Gefahrenklassen: Chemikalien werden in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt, darunter physikalische Gefahren (z. B. Entflammbarkeit, Explosivität), Gesundheitsgefahren (z. B. Karzinogenität, Reproduktionstoxizität) und Umweltgefahren (z. B. aquatische Toxizität).
  2. Piktogramme: Das GHS schreibt die Verwendung von Standardpiktogrammen auf Etiketten vor, um Gefahren visuell zu kommunizieren. Diese Symbole sind universell anerkannt und helfen bei der sofortigen Identifizierung von Gefahren.
  3. Signalwörter: Etiketten müssen Signalwörter wie “Gefahr” oder “Warnung” enthalten, um die Schwere der Gefahren anzuzeigen.
  4. Sicherheitshinweise: Es werden klare Anweisungen zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Chemikalie bereitgestellt, um sicherzustellen, dass die Benutzer über wichtige Informationen zur Risikominderung verfügen.


Regulierungsrahmen

In der Europäischen Union wird der CLH-Prozess durch die Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) (EG) Nr. 1272/2008 geregelt, die mit dem GHS übereinstimmt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle, indem sie eine Datenbank mit harmonisierten Einstufungen für Stoffe unterhält, die von erheblicher Bedeutung sind.

Eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats (MSCA) hat zusammen mit einem Hersteller, Importeur oder nachgeschalteten Anwender eines Stoffes die Möglichkeit, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung (CLH) vorzulegen. Dies kann in drei Szenarien auftreten:

  1. Wenn ein Stoff entweder als krebserzeugend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch (CMR) oder als Sensibilisator für die Atemwege eingestuft ist.
  2. Wenn ein berechtigter Bedarf an einer Einstufung des Stoffes auf EU-Ebene für andere Gefahrenkategorien besteht.
  3. Aufnahme einer oder mehrerer neuer Gefahrenkategorien in eine bestehende Einstufung, wie oben angegeben.

Nur die MSCA sind berechtigt, Folgendes vorzuschlagen:

  • Überarbeitung bestehender harmonisierter Einträge für alle Stoffe, die unter die CLP-Verordnung fallen.
  • Änderungen bei der Einstufung eines Stoffes als Wirkstoff in Biozid- oder Pflanzenschutzmitteln.