Am 23. Juli 2024 hat die Regierung der Ukraine das Technische Regelwerk “Sicherheit chemischer Produkte”, bekannt als “Ukraine REACH” (UA REACH), verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt, der das Chemikalienmanagementsystem der Ukraine näher an europäische Standards heranführt und die Anforderungen der EU-Verordnung REACH widerspiegelt. Sechs Monate nach der Verabschiedung tritt die ukrainische REACH-Verordnung am 26. Januar 2025 in Kraft.
Technische Regelwerke für die Sicherheit chemischer Produkte: https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/847-2024-%D0%BF#Text
Pflichten der Hersteller und Importeure von Chemikalien
Mit der ukrainischen REACH-Verordnung wird ein System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Ukraine eingeführt. Alle Unternehmen, die Stoffe (sowohl einzeln als auch in Gemischen) in Mengen von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, sind verpflichtet, diese Stoffe beim Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MFDPR) vorzuregistrieren und zu registrieren.
Ausländische Hersteller oder Formulierer, die Chemikalien in die Ukraine exportieren, können die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen, indem sie einen “einzigen Vertreter” in der Ukraine ernennen. Dieser Vertreter übernimmt die Verantwortung für REACH für alle Importeure und ermöglicht es ihnen, sie wie Endnutzer zu behandeln. Alternativ können Importeure ihre Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung von Fall zu Fall erfüllen.
Vorregistrierung chemischer Stoffe
Die Vorregistrierung von Chemikalien ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder auf den ukrainischen Markt liefern. Im Rahmen von REACH ermöglicht die Vorregistrierung Unternehmen, bestimmte Chemikalien weiterhin zu verwenden, während sie bereits auf dem Markt sind und sich auf die vollständige Registrierung vorbereiten.
Die Vorregistrierung ermöglicht es Unternehmen, Stoffe zu registrieren, die sie in großen Mengen herstellen oder importieren und die auf dem Markt verwendet werden. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, das dazu beiträgt, den Marktzugang aufrechtzuerhalten, indem es die Verwendung des Stoffes bis zu seiner vollständigen Registrierung ermöglicht.
Registrierung chemischer Stoffe
Das Registrierungsverfahren umfasst die Erstellung eines technischen Dossiers, das die Identifizierung des Stoffes, die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften sowie Vorschläge für das Risikomanagement umfasst. Diese Dokumentation wird dem Ministerium für Umweltschutz der Ukraine vorgelegt, das die Übereinstimmung der oben genannten Daten mit den gesetzlichen Anforderungen bewertet.
Schlüsselbegriffe:
Die Verordnung tritt am 26. Januar 2025 in Kraft, die vorläufige Registrierung gilt bis zum 26. Januar 2026. Nach diesem Datum muss die Registrierung je nach Menge des Stoffes und den von ihm ausgehenden Risiken bis zu den folgenden Terminen abgeschlossen sein. Danach muss die Registrierung je nach Menge und Risiko, das von dem Stoff ausgeht, bis zu den folgenden Terminen abgeschlossen sein:
- vor dem 1. Oktober 2026: Stoffe über 1 000 t/Jahr, CMR-Stoffe 1A und 1B (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) in einer Menge von ≥1 t/Jahr, für Wasserorganismen sehr giftige Stoffe in einer Menge über 100 t/Jahr.
- vor dem 1. Juni 2028: Stoffe mit einem Volumen von 100-1 000 Tonnen/Jahr.
- vor dem 1. März 2030: Stoffe in Mengen von 1-100 Tonnen/Jahr.
Darüber hinaus verpflichtet die ukrainische REACH-Verordnung Unternehmen, Sicherheitsdatenblätter (SDB) in ukrainischer Sprache für gefährliche Stoffe und Gemische zu erstellen, die den Endverbrauchern zur Verfügung stehen müssen.
Wer muss Chemikalien in der Ukraine registrieren?
In der Ukraine müssen alle Unternehmen, die Chemikalien in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, Chemikalien registrieren. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die mit neuen Chemikalien oder Gemischen arbeiten, die ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen können. Der Registrierungsprozess umfasst die Einreichung der technischen Dokumentation bei den zuständigen Behörden, wie z. B. dem Ministerium für Umweltschutz.
Vertretungsberechtigter
Ein bevollmächtigter Vertreter (уповноважений представник) ist eine natürliche oder juristische Person, die einen ausländischen Hersteller auf dem Territorium der Ukraine offiziell vertritt und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Registrierung und Interaktion mit den Regulierungsbehörden erfüllt.
Wird ein Bevollmächtigter bestellt, ist der ausländische Hersteller verpflichtet, alle Importeure solcher chemischer Produkte über seine Bestellung zu informieren.
Die Hauptaufgaben eines Bevollmächtigten sind:
- beantragt die staatliche Registrierung im Namen eines ausländischen Herstellers
- Es speichert verfügbare und aktuelle Informationen über Chemikalienimporte, Verbraucher, Produkte, Arbeitssicherheit, Registrierungsdaten usw.
- vertritt die Interessen des ausländischen Herstellers im Konsortium für den Informationsaustausch
- kommuniziert mit dem Umweltministerium über wichtige Fragen
- wird von staatlichen Aufsichtsbehörden kontrolliert
Ausländische Hersteller, die Chemikalien in die Ukraine exportieren, ohne dass es eine lokale Behörde gibt, oder Hersteller, die den Registrierungs- und Compliance-Prozess vereinfachen möchten, benötigen einen Bevollmächtigten.
Benachrichtigung
Die Meldung ist ein Verfahren zur offiziellen Information der Regulierungsbehörden über das Vorhandensein bestimmter Chemikalien in Produkten oder deren Einfuhr in die Ukraine. Ein wichtiger Schritt im Rahmen von UA REACH, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten.
Alle Unternehmen, die in der Ukraine Chemikalien in Höhe von 1 Tonne pro Jahr importieren oder herstellen, müssen informiert werden. Die Meldung ist notwendig, um die Verwendung potenziell gefährlicher Stoffe zu kontrollieren und die Verfügbarkeit von Informationen über Chemikalien auf dem ukrainischen Markt sicherzustellen.
Ein Bevollmächtigter und die richtigen Meldungen sind wichtige Aspekte der UA REACH-Compliance. Sie tragen dazu bei, das Risiko von Verwaltungsstrafen und der Sperrung des Zugangs zum ukrainischen Markt zu minimieren.
Unterstützen Sie EKOTOX CENTER UKRAINE
EKOTOX CENTER UKRAINE bietet umfassende Unterstützung gemäß den REACH-Anforderungen in der Ukraine. Zu unseren Dienstleistungen gehören die Vertretung als Alleinvertreter, die Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Vorschriften in Ihrem Namen oder die Unterstützung bei der Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung, Einstufung und Kennzeichnung Ihres Stoffes. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die ukrainische Ekotox unter ekotox@ekotox.com.ua.
CLP in der Ukraine: https://ekotoxcenters.eu/clp-na-ukrajine/
Registrierung von Biozidprodukten in der Ukraine: https://ekotox.de/biocides-in-ukraine/
Sicherheitsdatenblatt in der Ukraine: https://ekotox.de/sds-in-ukraine/