Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung

Kennzeichnung gemäß CLPCompliance-Fristen (übergangsweise)Anforderungen an die digitale EtikettierungNeue Gefahrenklassen in der aktualisierten CLP-VerordnungEinstufungsansatz für komplexe StoffeAllgemeine Pflichten von HändlernSchätzungen der akuten Toxizität (ATE)Anforderungen an die Niederlassung von Lieferanten gemäß der CLP-VerordnungAnforderungen an den Fernabsatz nach der CLP-VerordnungVerpflichtende Gefahrenhinweise in der Werbung

 

Die Kennzeichnung muss der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung entsprechen, um eine klare Kommunikation über chemische Gefahren zu gewährleisten. Die Etiketten müssen fest auf der Verpackung angebracht sein und lesbar, sichtbar und unverwischbar sein.

Mit der Verordnung werden mehrere wichtige Fristen für die Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen eingeführt:

  • Mai 2026: Es gelten neue Zeitpläne für die Aktualisierung von Labels nach einer Klassifizierungsänderung und neuen Werberegeln.
  • Juli 2026: Die allgemeinen Verpflichtungen für die Industrie nach den neuen Regeln treten in Kraft.
  • November 2026: Neue Regeln zur Formatierung von Etiketten für Produkte, die auf den Markt gebracht werden, treten in Kraft.
  • Januar 2027: Es gelten besondere Vorschriften, z. B. für die Formatierung von Etiketten.

Für Produkte, die bereits vor diesen Zeitpunkten auf dem Markt waren, gelten Übergangsbestimmungen:

Stoffe: Produkte können nach den neuen Regeln bis zum 1. Juli 2028 in der Lieferkette verbleiben, ohne dass eine Neuetikettierung oder Neuverpackung erforderlich ist

Gemische: Produkte können nach den neuen Regeln bis zum 1. Januar 2029 in der Lieferkette verbleiben, ohne dass eine Neuetikettierung oder Neuverpackung erforderlich ist.

Wichtige Beschriftungselemente

CLP-Verordnung Artikel 17 und Anhang I Abschnitt 1.1.

Jedes Etikett muss die folgenden obligatorischen Bestandteile enthalten:

a. Produkt-Identifizierung

  • Der/die chemische(n) Name(n) oder ein Handelsname, der die Identifizierung des Stoffes oder Gemischs ermöglicht.
  • Die CAS- (Chemical Abstracts Service) oder EG-Nummer (Europäische Gemeinschaft), falls zutreffend.

b. Informationen zum Lieferanten

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder Importeurs.
  • Kontaktdaten für zusätzliche Sicherheitsinformationen.

c. Gefahren-Piktogramme

  • Das Etikett muss standardisierte CLP-Piktogramme enthalten, die für die von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren relevant sind.
  • Diese Piktogramme müssen dem vorgeschriebenen Rautenformat mit rotem Rand entsprechen.

d. Signalwörter

  • Es muss eines der folgenden Signalwörter verwendet werden:
    • “Gefahr” (für schwere Gefahren)
    • “Warnung” (für weniger schwere Gefahren)

e. Gefahrenhinweise (H-Anweisungen)

  • Eine Beschreibung der spezifischen Art der Gefahr.
  • Beispiel: “Verursacht schwere Hautverbrennungen und Augenschäden.”

f. Sicherheitshinweise (P-Erklärungen)

  • Diese Aussagen enthalten Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung oder Vermeidung von Risiken.
  • Zu den Kategorien gehören:
    • Vorbeugung: Z.B. “Schutzhandschuhe tragen.”
    • Antwort: Z.B.: “Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser ausspülen.”
    • Lagerung: Z.B. “An einem gut belüfteten Ort lagern.”
    • Entsorgung: Z.B. “Entsorgen Sie den Inhalt in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften.

 

Besondere Hinweise zur Etikettierung

 

  • Kleine Verpackung: Wenn die Packungsgröße zu klein ist, um eine vollständige Etikettierung anzuzeigen, kann ein kleineres Format verwendet werden.
  • Mehrsprachige Anforderungen: Die Etiketten müssen in der/den Amtssprache(n) des Landes verfasst sein, in dem/den Land, in dem/die das Produkt vermarktet wird.
  • Ergänzende Informationen: Möglicherweise sind zusätzliche Sicherheitswarnungen oder branchenspezifische Anweisungen erforderlich.
  • Mindestabmessungen des Etiketts (Anhang I. Abschnitt 1.2.1.)

 

Piktogramm-Größen

Schriftgrad

  • Die Abmessungen von Etiketten, Piktogrammen und Schriftgrößen werden basierend auf der Paketkapazität geregelt:
Kapazität des Pakets Mindestabmessungen des Etiketts (mm) Minimale Piktogrammabmessungen (mm) Minimale Schriftgröße (x-Höhe, mm)
≤ 0,5 L Mindestens 52 × 74 (wenn möglich) Mindestens 10 × 10 (wenn möglich 16 × 16) 1,2 mm
> 0,5 l bis 3 l Mindestens 74 × 105 Mindestens 23 × 23 1,4 mm
> 3 L bis 50 L Mindestens 105 × 148 Mindestens 32 × 32 ca. 1,8 mm
> 50 L bis 500 L Mindestens 148 × 210 Mindestens 46 × 46 ca. 2,0 mm
> 500 L Mindestens 148 × 210 Mindestens 46 × 46 ca. 2,0 mm
  • Bei Innenverpackungen mit einer Größe von nicht mehr als 10 ml kann die Schriftgröße kleiner sein, sofern sie lesbar bleibt und die wichtigsten Informationen, wie z. B. Gefahrenhinweise, enthalten sind

 

Anforderungen an die Textformatierung

CLP-Verordnung, Anhang I, Abschnitt 1.6.

Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, gelten die folgenden Formatierungsregeln:

  • Farbe: Der Text muss in Schwarz auf weißem Hintergrund gedruckt werden.
  • Zeilenabstand: Der Abstand zwischen den Zeilen muss mindestens 120 % der Schriftgröße betragen.
  • Schriftart: Es muss  eine einzige, gut lesbare, serifenlose Schriftart verwendet werden.
  • Buchstabenabstand: Der Abstand zwischen den Buchstaben sollte für eine gute Lesbarkeit ausreichend sein.

Ausklappbare Etiketten (mehrsprachig oder mit erweiterten Informationen)

Für Beschriftungen, die zusätzliche Informationen erfordern:

  • Die Titelseite muss enthalten:
    • Angaben zum Lieferanten (Name, Adresse, Telefonnummer).
    • Die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches.
    • Produktidentifikatoren (Stoffname, UFI-Code usw.).
    • Gefahrenpiktogramme und Signalwörter.
    • Ein Verweis auf die vollständigen Sicherheitsinformationen im Inneren des ausklappbaren Etiketts.
    • Ein Abkürzungscode für die Sprache (wenn mehrere Sprachen verwendet werden).
  • Die Innenseiten müssen enthalten:
    • Vollständige Beschriftungselemente in allen erforderlichen Sprachen.
    • Die Informationen sind zur besseren Übersichtlichkeit nach Sprachen gruppiert.
  • Auf der Rückseite sollten kritische Elemente der Startseite ohne Sprache c wiederholt werden.

Sonderfälle: Kleine oder digitale Etiketten

  • Kleine Packungen (≤10 ml): Das Etikett kann verkleinert werden, muss aber lesbar bleiben, und die wichtigsten Aussagen (z. B. Gefahrenwarnungen) müssen priorisiert werden.
  • Digitale Etiketten: Einige Elemente können in digitalem Format bereitgestellt werden, aber wesentliche Gefahrenwarnungen müssen weiterhin auf dem physischen Etikett erscheinen.