Allgemeine Pflichten von Händlern

Kennzeichnung gemäß CLPCompliance-Fristen (übergangsweise)Allgemeine Anforderungen an die KennzeichnungAnforderungen an die digitale EtikettierungNeue Gefahrenklassen in der aktualisierten CLP-VerordnungEinstufungsansatz für komplexe StoffeSchätzungen der akuten Toxizität (ATE)Anforderungen an die Niederlassung von Lieferanten gemäß der CLP-VerordnungAnforderungen an den Fernabsatz nach der CLP-VerordnungVerpflichtende Gefahrenhinweise in der Werbung

 

Händler müssen sicherstellen, dass Stoffe und Gemische korrekt gekennzeichnet und verpackt werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Aufrechterhaltung der Integrität des Etiketts:
    • Stellen Sie sicher, dass das Produkt das Originaletikett des Lieferanten trägt, oder wenn eine Neuetikettierung erforderlich ist, muss es den CLP-Anforderungen vollständig entsprechen.
    • Die Etiketten müssen lesbar sein, fest angebracht und in der/den korrekten(n) Sprache(n) für den Zielmarkt abgefasst sein.
  • Benachrichtigung und Datenübermittlung:
    • Vertreiber, die gefährliche Gemische in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen oder umbenennen/neu kennzeichnen, müssen den benannten Stellen Informationen für gesundheitliche Notfälle vorlegen.
    • Diese Verpflichtung entfällt  , wenn die erforderlichen Daten bereits von Vorlieferanten zur Verfügung gestellt wurden.
  • Compliance-Fristen:
    • Gemische für den Verbraucher/gewerblichen Gebrauch: Einhaltung seit dem 1. Januar 2021 erforderlich.
    • Gemische für die industrielle Verwendung: Einhaltung ab dem 1. Januar 2024 erforderlich.
    • Alle Sicherheitsdatenblätter müssen bis zum 31. Dezember 2022 den aktualisierten Formatierungsregeln entsprechen.
    • Gemische, die vor dem Einhaltungsdatum angemeldet wurden:  Muss bis zum 1. Januar 2025 aktualisiert werden, wenn relevante Änderungen auftreten.
    • Wenn neue Gefahreninformationen verfügbar werden, müssen Händler die Etiketten innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Einstufungsänderung aktualisieren.

2. Verpackung und Sicherheitsmaßnahmen

Händler müssen die Einhaltung der Verpackungs- und Sicherheitsanforderungen sicherstellen, einschließlich:

  • Kindergesicherte Verschlüsse und taktile Warnhinweise für gefährliche Gemische.
  • Manipulationssichere Siegel, wenn dies für bestimmte Klassifizierungen erforderlich ist.
  • Verwendung von Standardrezepturen für Kraftstoffe und bestimmte Gemische gemäß Anhang VIII.