Die Europäische Kommission veranstaltete ein Treffen zur Vereinfachung der CLP-Verordnung, um die Belastung für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu verringern. Besprochene Themen waren Änderungen bei der Kennzeichnung, Digitalisierung, Vereinfachung von Werbung sowie Meldeverfahren. Die eingereichten Kommentare werden verwendet, um einen Bericht für die weitere Entscheidungsfindung zu erstellen.
Im Rahmen des EU-Vereinfachungspakets (Omnibus-Paket) ergreift die Europäische Kommission auch im Chemiesektor Maßnahmen, um die regulatorische Belastung für Unternehmen und Behörden zu reduzieren. Die Vereinfachungsmaßnahmen sollen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen, indem sie die Einhaltungsvorgaben erleichtern.
Am 16. Mai 2025 organisierte die Europäische Kommission ein Treffen, um mögliche Vereinfachungen der Anforderungen der neuen CLP-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen] zu erörtern. Die Kommission lud Vertreter der Industrie, NGOs und alle interessierten Parteien ein, ihre Kommentare und Vorschläge einzureichen.
Die Teilnehmenden des Treffens brachten folgende Punkte zur Sprache:
- Neues Etikettenformat – Es wurde darauf hingewiesen, dass Schriftgröße und Pflichtfreiräume schwer umzusetzen sind, insbesondere bei kleinen Etiketten oder Verpackungen. Dies verursacht zusätzliche Kosten durch teurere Etiketten, größere Verpackungen und mehr Abfall.
- Digitalisierung von Informationen – Einige Teilnehmende befürworteten den Ersatz von Etiketteninformationen durch QR-Codes. Auch die Erweiterung der rechtlichen Grundlage für digitale Kennzeichnung wurde diskutiert.
- Vereinfachung der Informationen für professionelle Produkte – Es wurde angemerkt, dass die meisten erforderlichen Informationen in Sicherheitsdatenblättern enthalten sind, die Fachanwendern zur Verfügung stehen.
- Informationen in Werbung und Marketingmaterialien – Es wurden Schwierigkeiten betont, alle Gefahreninformationen in Werbematerialien unterzubringen, sowie die Gefahr, Konsumenten mit zu vielen Informationen zu überfordern. Vorgeschlagen wurde der generische Hinweis: „Beachten Sie stets die Anweisungen und Informationen auf dem Produktetikett.“
- Klarstellung zentraler Begriffe – insbesondere „Inverkehrbringen“ und „Bereitstellung auf dem Markt“.
- Verbesserung der Meldeprozesse – Es wurden die Meldung an das Giftinformationszentrum (PCN) und das Verfahren zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) thematisiert.
- Vorsicht bei der Einstufung von Gemischen – Es wurde darauf hingewiesen, dass Expertenurteile und Beweisgewichtung zu unangemessenen Einstufungen führen können.
- Sicherheitsniveau – Es wurde betont, dass Vereinfachungen nicht zu einem niedrigeren Sicherheitsniveau für Verbraucher und Beschäftigte führen dürfen.
- Stopp der verpflichtenden Umsetzung der neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/2865.
Nach dem Treffen wurden die Beteiligten gebeten, ihre schriftlichen Kommentare bis Ende Mai einzureichen. Die Europäische Kommission wird nun einen Bericht erstellen, der als Grundlage für weitere politische Entscheidungen dienen soll.
Sitzungsprotokoll:
https://circabc.europa.eu/rest/download/1baa8979-3a3d-4bcf-ac80-89e8afad17ee?ticket=