Mögliche Einschränkungen beliebter kosmetischer Inhaltsstoffe

Mögliche Einschränkungen beliebter kosmetischer Inhaltsstoffe

Mögliche Einschränkungen beliebter kosmetischer Inhaltsstoffe

Die Europäische Kommission hat einen weiteren Änderungsvorschlag zur Verordnung 1223/2009 vorgelegt, der Beschränkungen für die Verwendung von Benzylsalicylat, Citral sowie ein Verbot der Verwendung von Triphenylphosphat vorsieht. Der Rechtsakt ist derzeit nur ein Vorschlag, dennoch ist es ratsam, sich bereits jetzt auf mögliche Änderungen in der Zusammensetzung kosmetischer Produkte vorzubereiten.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Änderung der Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen:

  • Anhang II – Verbot der Substanz Triphenylphosphat
  • Anhang III – Änderung der Beschränkungen für die Verwendung gebräuchlicher Inhaltsstoffe: Zinksalze, Citral, Geranial, Neral, Benzylsalicylat sowie Aufnahme mehrerer neuer Einträge, einschließlich Farbstoffe
  • Anhang V – Festlegung der maximalen Verwendung und der Anwendungsbedingungen von Silber-Zink-Zeolith als Konservierungsmittel
  • Anhang VI – Änderung der Verwendung von DHHB als UV-Filter

Anwendungsdaten:

  • Ab dem Januar 2027 dürfen kosmetische Produkte, die unter diese vorgeschlagene Verordnung fallen und die geltenden Beschränkungen oder Bedingungen nicht einhalten, nicht mehr auf dem EU-Markt erhältlich sein.
  • Ab dem Juli 2028 dürfen nicht konforme Produkte [Triphenylphosphat, Zinksalze, Citral, Geranial, Benzylsalicylat, Aluminiumverbindungen, Vetiveria Zizanioides-Wurzelextrakt; Vetiveria Zizanioides-Wurzelöl, DHHB] nicht mehr auf dem EU-Markt erhältlich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie abverkauft sein.
  • Ab dem August 2028 dürfen nicht konforme Produkte [Neral] nicht mehr auf dem EU-Markt erhältlich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie abverkauft sein.

Derzeit handelt es sich nur um einen Vorschlag, aber es ist ratsam, sich auf dessen mögliche Umsetzung als verbindlichen Rechtsakt vorzubereiten.

Links:

https://docs.wto.org/dol2fe/Pages/FE_Search/ExportFile.aspx?id=316868&filename=2025/TBT/EEC/25_04620_00_e.pdf&Open=True

https://docs.wto.org/dol2fe/Pages/FE_Search/ExportFile.aspx?id=316868&filename=2025/TBT/EEC/25_04620_01_e.pdf&Open=True

Ekotox-Website: https://ekotox.de/kosmetische-mittel/