Aktuelle Ausgabe von EkotoxInfo-Nachrichten
Wir bieten eine Auswahl wichtiger Informationen im Bereich der EU-Gesetzgebung zu Chemikalien und Produkten sowie Chemikalienmanagement:
- “Stopp-the-clock”-CLP-Vereinfachungspaket genehmigt
- Das Gesetzespaket “Eine Substanz, eine Bewertung” (OSOA) wurde genehmigt
- DBDPE wurde zur Kandidatenliste hinzugefügt
- REACH-Gebühren und Änderungen der Art und Weise, wie KMU überprüft werden
- Vorschlag zur EUDR-Vereinfachung
- Die PCN-Leitlinien wurden aktualisiert
- Ukraine ERREICHT neue Fristen
- “Stopp-the-clock”-CLP-Vereinfachungspaket genehmigt
Die ‘Stopp-die-Uhr’-Gesetzgebung ist der erste Teil des ‘Omnibus VI’-Pakets, das die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat.
Das neu verabschiedete Gesetz bietet Unternehmen mehr Zeit und rechtliche Sicherheit. Die neue Verordnung gibt den Mitgesetzgebern zudem mehr Zeit, um sich auf die weiteren wesentlichen Änderungen der CLP-Verordnung im zweiten Teil des ‘Omnibus VI’-Pakets zu einigen, der derzeit verhandelt wird und für den der Rat am 5. November 2025 ein Mandat vereinbart hat. Die “Stopp-die-Uhr”-Gesetzgebung verschiebt alle Anwendungstermine der Übergangsbestimmungen für Umkennzeichnung, verpflichtende Formatierungsanforderungen, Werbung, Online- und Fernverkäufe sowie die Kennzeichnung von Kraftstoffpumpen auf den 1. Januar 2028.
Ekotox Nachrichtenseiten: https://ekotox.eu/news/new-deadlines-for-eu-clp-regulation-omnibus-vi/
Ekotox EU CLP-Webseiten: https://ekotox.eu/clp-regulation/
- Gesetzespaket ‘One Substance, One Assessment’ (OSOA) genehmigt
Der Rat verabschiedete formell das Gesetzespaket zu ‘eine Substanz, eine Bewertung’ (OSOA). Die neuen Regeln straffen den Ansatz der EU zur Bewertung von Chemikalien und verkürzen die Lücke zwischen der Identifizierung eines möglichen Risikos und den notwendigen regulatorischen Maßnahmen, was letztlich zu einem besseren und schnelleren Schutz der Gesundheit und der Umwelt führt.
Das Paket schafft eine neue gemeinsame Datenplattform, die von der ECHA verwaltet wird und als zentrale Anlaufstelle für Informationen zu Chemikalien dienen wird. Es wird bestehende Daten aus über 70 EU-Gesetzen integrieren und dabei Aspekte wie Gefahren, physikalisch-chemische Eigenschaften, Anwesenheit in der Umwelt, Emissionen und Nutzung abdecken. Die Plattform wird außerdem eine Datenbank sichererer Alternativen zu besorgniserregenden Chemikalien enthalten und so dazu beitragen, den Übergang zu sichereren und nachhaltigeren Substanzen zu fördern.
Die neuen Regeln ermöglichen zudem eine effizientere Nutzung der wissenschaftlichen Expertise in EU-Agenturen, indem geklärt wird, welche Behörde für welche wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zuständig ist, und die Zusammenarbeit zwischen ihnen verbessert werden, wobei Überschneidungen vermieden werden.
Das Paket besteht aus drei Gesetzesakten:
Eine Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien
eine Verordnung und eine Richtlinie zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Umverteilung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben zwischen den im Bereich Chemikalien tätigen EU-Agenturen, einschließlich der Europäischen Chemieagentur (ECHA)
Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/11/13/chemicals-council-greenlights-legislative-package-to-streamline-chemical-safety-assessments/
Ekotox EU REACH-Webseiten: https://ekotox.eu/reach-regulation/
- DBDPE wurde zur Kandidatenliste hinzugefügt
Die ECHA hat die Kandidatenliste aktualisiert und DBDPE hinzugefügt, was zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringen könnte.
Die Europäische Chemieagentur hat die Bewerberliste aktualisiert und eine Substanz hinzugefügt:
1,1′-(Ethan-1,2-Diyl)bis[Pentabrobenzol] (DBDPE) – CAS: 84852-53-9
identifiziert als Substanz von sehr hoher Sorge (SVHC). Diese Substanz zeichnet sich durch sehr beständige und stark bioakkumulative Eigenschaften aus.
Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-one-hazardous-chemical-to-the-candidate-list-2
Ekotox Webseiten Chemicals Management: https://ekotox.eu/chemicals-management/
- REACH-Gebühren und Änderungen der Art und Weise, wie KMU überprüft werden
Die Kommission veröffentlichte eine Verordnung zur Erhöhung der Gebühren in REACH für große Unternehmen und änderte die Art und Weise, wie der KMU-Status überprüft wird. Ab jetzt muss 2 Monate vor der Anmeldung zur Registrierung einer Substanz der SME-Status bestätigt werden und gilt nur 3 Jahre.
Am 16. Oktober veröffentlichte die Europäische Kommission die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION 2025/2067 vom 15. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über Gebühren und Gebühren, die an die Europäische Chemieagentur im Rahmen von REACH zu zahlen sind.
Weitere Informationen: https://ekotox.eu/news/reach-fees-and-changes-the-way-smes-are-verified/
Ekotox EU REACH-Webseiten: https://ekotox.eu/reach-regulation/
- Vorschlag zur EUDR-Vereinfachung
Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR-Regelung, der hauptsächlich eine Reduzierung der Verpflichtungen für Mikro- und Kleinunternehmen sowie eine Übergangszeit von sechs Monaten vorsieht.
Weitere Informationen: https://ekotox.eu/news/eudr-simplification-proposal/
- Die PCN-Leitlinien wurden aktualisiert
Die ECHA hat die Leitlinien zu Benachrichtigungen über gefährliche Mischungen in der Poison Center Notification, die auf ihrer Website verfügbar ist, aktualisiert.
Die Europäische Chemieagentur hat auf ihrer Website eine aktualisierte Leitlinie zu harmonisierten Informationen im Bereich der Notfallgesundheitsmaßnahmen veröffentlicht, gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2009 zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).
Weitere Informationen: https://ekotox.eu/news/pcn-guidance-has-been-updated/
- Ukraine ERREICHT neue Fristen
Die Verordnung trat am 26. Januar 2025 in Kraft und die vorläufige Registrierung läuft bis zum 26. Januar 2027.
Danach muss die Registrierung je nach Volumen und Gefahr der Substanz innerhalb der folgenden Fristen abgeschlossen werden:
vor dem 1. Oktober 2028: CMR 1A- und 1B-Substanzen (krebserregend, mutagen, toxisch für die Fortpflanzung) mit einem Volumen von ≥1 t/Jahr, für aquatische Organismen sehr giftige Substanzen mit einem Volumen von mehr als 100 t/Jahr.
vor dem 1. Oktober 2029: Substanzen über 1.000 t/Jahr.
vor dem 1. Juni 2031: Stoffe mit einem Volumen von 100–1.000 Tonnen/Jahr.
vor dem 1. März 2033: Stoffe mit einem Volumen von 1–100 Tonnen/Jahr.
Weitere Informationen: https://ekotox.eu/reach-in-ukarine/
EKOTOX CENTERS – eine Beratungs- und Beratungsgruppe, die sich hauptsächlich auf rechtliche Anforderungen am EU-Markt für Produkte (Produkte), Mischungen und Chemikalien, sowie Gefahren- und Risikobewertung konzentriert. Wir decken eine breite Palette regulatorischer Bereiche ab, um unseren Kunden zu helfen, die spezifischen Anforderungen ihrer Produkte auf dem EU-Markt zu erfüllen.
EKOTOX-ZENTREN:
Ekotox Ungarn Kft., UNGARN
CENTRUL EKOTOX S.R.L. RUMÄNIEN
Centrum Ekotoxicologiczne Sp. z o.o., POLEN
Ökotoxikologiezentrum Bratislava s.r.o., SLOWAKEI
Ökotoxikologisches Zentrum CZ s.r.o., TSCHECHISCHE REPUBLIK
“ЕКОТОКС ЦЕНТР УКРАЇНА”, Ekotox Center Ukraine LLC., UKRAINE
Ekotox Linkedin: https://www.linkedin.com/company/6376178/