Der Rat der Europäischen Union hat dem „Stop-the-clock“-Mechanismus zugestimmt und das Inkrafttreten der Bestimmungen der aktualisierten CLP-Verordnung auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Der Rat der Europäischen Union hat „Stop-the-clock“ für die Bestimmungen aus der Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der CLP-Verordnung genehmigt.
Die neuen CLP-Vorschriften von 2024 umfassen:
- Vorschriften zur Kennzeichnung
- Neues Kennzeichnungsformat
- Werbung für chemische Produkte
- Vorschriften für den Fernabsatz / Online-Verkauf
- Anforderungen an Nachfüllstationen
- PCN-Pflichten für Händler
Die Vorschriften verschieben alle Anwendungsfristen auf den 1. Januar 2028. Das bedeutet, dass die Fristen 1. Juni 2026 und 1. Januar 2027 nicht mehr gelten, wodurch Unternehmen mehr Zeit erhalten, sich an die Änderungen anzupassen, interne Fristen umzusetzen und vorhandene Etikettenbestände chemischer Produkte zu nutzen.
Die Verordnung ist Teil des Omnibus VI, eines umfassenden Pakets zur Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften.
Der Rechtsakt wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
