#REACH, #Authorisation, #SVHC
Die Europäische Chemieagentur (ECHA) empfiehlt, zur Schutz von Gesundheit und Umwelt, dass die Europäische Kommission vier Substanzen, darunter Melamin, in die REACH-Zulassungsliste aufnimmt. Sobald sie auf die Liste aufgenommen wurden, müssen Unternehmen eine Zulassung beantragen, wenn sie die Substanzen weiterhin verwenden möchten.
Die Empfehlung umfasst folgende Substanzen:
- Bariumdibor-Tetraoxid;
- S-(Tricyclo[5.2.1.0 2,6]deca-3-en-8(oder 9)-yl) O-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) O-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) Phosphorodithioat;
- Diphenyl(2,4,6-Trimethylbenzoyl)Phosphinoxid; und
- Melamin.
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