Neue Übergangsphasen für Kosmetik in der Ukraine

Neue Übergangsphasen für Kosmetik in der Ukraine

Neue Übergangsphasen für Kosmetik in der Ukraine

Die ukrainische Regierung hat neue Übergangsbestimmungen für kosmetische Produkte erlassen, die die Veröffentlichungs- und Verkaufsdaten je nach Zusammensetzung der Produkte festlegen. Resolution Nr. 737 führt bedeutende Änderungen ein, ändert jedoch nicht das Schlüsseldatum des 3. August 2026 für die Benachrichtigungspflichten für kosmetische Produkte.
Am 4. Juni 2026 verabschiedete der Ministerrat der Ukraine die Resolution Nr. 737, die die technischen Vorschriften für Kosmetikprodukte ab 2021 ändert. Die neuen Vorschriften sehen einen detaillierteren Ansatz für Übergangsperioden vor, wobei die Nutzungsdaten von der Art der Produkte und ihrer Zusammensetzung abhängen. Die Vorschriften treten 6 Monate nach dem Veröffentlichungsdatum (d. h. 10. Dezember 2026) in Kraft, erfordern jedoch bereits die Erstellung durch Unternehmen.

Bewerbungsfristen

Trotz der Einführung neuer Übergangsperioden ist das Datum 3. August 2026. bleibt unverändert – dies ist der Stichtag für:
• die Verpflichtung, kosmetische Produkte zu melden,
• Haftung wirtschaftlicher Akteure.

Wie sieht es mit nicht deklarierten Kosmetika aus?

• Der Verkauf von Produkten, die vor dem 3. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, ist erlaubt – bis zu ihrem Ablaufdatum, jedoch spätestens zum 3. August 2030.
• Es wird verboten sein, nach diesem Datum neue Chargen nicht deklarierter Produkte einzuführen

1. Kosmetika mit verbotenen Substanzen (Anhänge 2, 5 und 6)

• Sie dürfen nur bis zum 3. August 2026 auf dem Markt angeboten werden.
• Nach diesem Datum gibt es keine Übergangsphase für weiteres Marketing.
• Der Verkauf des Inventars ist bis zum 3. August 2030 möglich, vorausgesetzt, es wird früher (vor dem 3. August 2026) auf den Markt gebracht

2. Kosmetika mit ausgewählten Substanzen, die in Anhang 3 (Absatz 376) aufgeführt sind

• Marktplatzierung: bis 3. August 2027
• Verkauf: bis zum 3. August 2030

3. Kosmetika mit anderen in Anhang 3 aufgeführten Substanzen (ausgewählte Artikel)

• Marktplatzierung: bis 3. August 2028
• Verkauf: bis zum 3. August 2030
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Von Unternehmen geforderte Maßnahmen

Unternehmen, die auf dem ukrainischen Markt tätig sind, sollten:
• den Benachrichtigungsstatus ihrer Produkte dringend bis zum 3. August 2026 zu überprüfen,
• die Zusammensetzung der Produkte hinsichtlich des Vorhandenseins von Substanzen zu analysieren, die unter die neuen Vorschriften fallen,
• Bereite eine Strategie für das Rückrufen, den Verkauf von Lagerbeständen oder die Umformulierung von Produkten vor,
• Marketingdokumentation und -prozesse, die an die neuen Fristen angepasst werden.

Bedeutung für die Branche

Die neuen Vorschriften bringen mehr Transparenz, unterscheiden aber gleichzeitig die Verpflichtungen erheblich je nach Produktzusammensetzung. Für Unternehmen bedeutet das, ihr Produktportfolio detaillierter zu verwalten und Aktivitäten langfristig zu planen. Die Kosmetikindustrie muss Beschränkungen für bestimmte Substanzen berücksichtigen und sich kurzfristig an die Meldepflichten anpassen. Eine angemessene Vorbereitung vermeidet jedoch Lieferstörungen und regulatorische Risiken auf dem ukrainischen Markt.
Quelle: Zu Änderungen der Resolution des Ministerkabinetts der Ukraine vom 20. Januar 2021 Nr. 65
Ekotox-Website: https://ekotox.de/kosmetische-mittel/