REACH-Verordnung – 2026

REACH-Compliance für Deutschland und die EU

REACH-Verordnung: Pflichten bewerten und sicher umsetzen

EKOTOX unterstützt Hersteller, Importeure, Nicht-EU-Unternehmen,
Händler und nachgeschaltete Anwender bei der praktischen
Umsetzung ihrer Pflichten nach der REACH-Verordnung.

  • REACH-Registrierung
  • Alleinvertreter für Nicht-EU-Unternehmen
  • SVHC, Zulassung und Beschränkungen
  • REACH-Compliance-Prüfung

REACH verständlich eingeordnet

Was regelt die REACH-Verordnung?

REACH ist die europäische Verordnung zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Sie gilt unmittelbar in der Europäischen Union und im
Europäischen Wirtschaftsraum.

Unternehmen müssen die Risiken der von ihnen hergestellten,
importierten oder verwendeten Stoffe kennen und relevante
Informationen innerhalb der Lieferkette weitergeben.

Welche Pflichten konkret bestehen, hängt insbesondere von
der Rolle des Unternehmens, der Stoffidentität, der
jährlichen Menge, der Verwendung und möglichen Ausnahmen ab.

Erste Bewertung

Vier Fragen stehen am Anfang jeder REACH-Prüfung

  • Welche Rolle hat das Unternehmen?
  • Welche Stoffe und Produkte sind betroffen?
  • Welche Mengen und Verwendungen liegen vor?
  • Welche Registrierung oder Ausnahme ist anwendbar?

Rolle in der Lieferkette

Welche REACH-Rolle hat Ihr Unternehmen?

Die korrekte Rolle bestimmt, welche Pflichten zu prüfen sind.

Hersteller

Unternehmen im EWR, die einen chemischen Stoff herstellen
oder gewinnen.

Importeur

Unternehmen im EWR, die Stoffe, Gemische oder bestimmte
Erzeugnisse aus einem Nicht-EWR-Staat einführen.

Alleinvertreter

Eine im EWR ansässige Person, die für ein
Nicht-EWR-Unternehmen definierte Pflichten eines Importeurs
übernimmt.

Nachgeschalteter Anwender

Unternehmen, die Stoffe oder Gemische im Rahmen ihrer
industriellen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden.

Händler

Unternehmen, die Stoffe oder Gemische lagern und
weitergeben, ohne ihre Zusammensetzung zu verändern.

Erzeugnislieferant

Produzenten, Importeure oder Lieferanten, für die Pflichten
zu freigesetzten Stoffen oder SVHC bestehen können.

Hinweis:
Ein Unternehmen kann für verschiedene Produkte oder Lieferketten
mehrere REACH-Rollen gleichzeitig haben.

REACH-Beratung

Unterstützung bei zentralen REACH-Pflichten

Der genaue Projektumfang richtet sich nach Rolle, Stoffen,
Mengen, Verwendungen und Zielmärkten.

REACH-Registrierung

Prüfung der Registrierungspflicht, Stoffidentität,
Mengenbänder und verfügbaren Daten sowie Unterstützung
bei Dossier und Einreichung.


Mehr zur Registrierung →

Alleinvertreter

Übernahme definierter REACH-Aufgaben für Hersteller,
Formulierer oder Produzenten von Erzeugnissen außerhalb
des EWR.

REACH-Compliance-Prüfung

Überprüfung von Stoffportfolio, Rollen, Mengen,
Registrierungsstatus, Verwendungen und vorhandener
Dokumentation.

SVHC und Kandidatenliste

Bewertung möglicher Informations-, Melde- und
Dokumentationspflichten für Stoffe, Gemische und
Erzeugnisse.


Mehr zu SVHC →

Zulassung und Beschränkungen

Prüfung der Anhänge XIV und XVII sowie Bewertung
betroffener Stoffe, Produkte und Verwendungen.

Registrierungspflicht

Wann ist eine REACH-Registrierung erforderlich?

Hersteller und Importeure müssen grundsätzlich prüfen, ob
sie einen Stoff in einer Menge von mindestens einer Tonne
pro Jahr und Unternehmen herstellen oder importieren.

Die Mengenschwelle allein reicht für die Bewertung nicht
aus. Auch Stoffidentität, Unternehmensrolle, Verwendungen,
bestehende Registrierungen und mögliche Ausnahmen müssen
berücksichtigt werden.

Typische Prüfpunkte

  • Welcher Stoff ist betroffen?
  • Wer ist Hersteller oder Importeur?
  • Welche Jahresmenge wird erreicht?
  • Besteht bereits eine Registrierung?
  • Ist eine Ausnahme anwendbar?
  • Sind die Verwendungen abgedeckt?

Strukturiertes Vorgehen

So bearbeiten wir eine REACH-Fragestellung

Ausgangslage erfassen

Wir erfassen Stoffe, Produkte, Mengen, Lieferketten,
Zielmärkte und Unternehmensrollen.

Pflichten bewerten

Wir prüfen Registrierung, SVHC, Zulassung,
Beschränkungen, Kommunikation und mögliche Ausnahmen.

Maßnahmen festlegen

Offene Aufgaben werden mit den erforderlichen Daten,
Verantwortlichkeiten und Fristen verbunden.

Umsetzung begleiten

Je nach Projekt unterstützen wir bei Dokumentation,
Dossiers, Kommunikation und Aktualisierung.

Offizielle Informationsquellen

REACH-Verordnung und ECHA-Daten

ECHA und ECHA CHEM

Offizielle Informationen zu Registrierung, Rollen,
Stoffdaten, Kandidatenliste und Beschränkungen.


ECHA CHEM öffnen →

Häufige Fragen

FAQ zur REACH-Verordnung

Für welche Unternehmen gilt REACH?

REACH kann Hersteller, Importeure, Alleinvertreter,
nachgeschaltete Anwender, Händler sowie Produzenten
und Importeure von Erzeugnissen betreffen. Entscheidend
sind Rolle, Stoff, Produkt, Menge und Lieferkette.

Ab welcher Menge ist eine Registrierung zu prüfen?

Grundsätzlich ist eine Registrierung zu prüfen, wenn
ein Hersteller oder Importeur einen Stoff in einer
Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellt
oder importiert. Ausnahmen müssen gesondert bewertet
werden.

Können Nicht-EU-Unternehmen selbst registrieren?

Ein Unternehmen außerhalb des EWR kann nicht selbst als
EWR-Registrant auftreten. Ein berechtigtes
Nicht-EWR-Unternehmen kann jedoch einen im EWR
ansässigen Alleinvertreter bestellen.

Gilt REACH nur für gefährliche Stoffe?

Nein. Zahlreiche REACH-Pflichten gelten unabhängig
davon, ob ein Stoff als gefährlich eingestuft ist.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Beschränkung?

Die Zulassung betrifft bestimmte Stoffe aus Anhang XIV
und ihre Verwendungen. Beschränkungen nach Anhang XVII
können Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung
bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse begrenzen
oder verbieten.

Müssen Registrierungsdossiers aktualisiert werden?

Ja. Relevante Änderungen, beispielsweise bei Mengen,
Verwendungen, Zusammensetzung oder Gefahreninformationen,
können eine Aktualisierung erforderlich machen.

REACH-Fragestellung klären

Benötigen Sie Unterstützung bei der Bewertung Ihrer REACH-Pflichten?

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Stoffe, Produkte,
Lieferkette und Zielmärkte. Wir teilen Ihnen mit, welche
Informationen für eine erste Bewertung benötigt werden.