Kennzeichnung gemäß CLPCompliance-Fristen (übergangsweise)Allgemeine Anforderungen an die KennzeichnungAnforderungen an die digitale EtikettierungNeue Gefahrenklassen in der aktualisierten CLP-VerordnungEinstufungsansatz für komplexe StoffeSchätzungen der akuten Toxizität (ATE)Anforderungen an die Niederlassung von Lieferanten gemäß der CLP-VerordnungAnforderungen an den Fernabsatz nach der CLP-VerordnungVerpflichtende Gefahrenhinweise in der Werbung
Händler müssen sicherstellen, dass Stoffe und Gemische korrekt gekennzeichnet und verpackt werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Aufrechterhaltung der Integrität des Etiketts:
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- Stellen Sie sicher, dass das Produkt das Originaletikett des Lieferanten trägt, oder wenn eine Neuetikettierung erforderlich ist, muss es den CLP-Anforderungen vollständig entsprechen.
- Die Etiketten müssen lesbar sein, fest angebracht und in der/den korrekten(n) Sprache(n) für den Zielmarkt abgefasst sein.
- Benachrichtigung und Datenübermittlung:
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- Vertreiber, die gefährliche Gemische in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen oder umbenennen/neu kennzeichnen, müssen den benannten Stellen Informationen für gesundheitliche Notfälle vorlegen.
- Diese Verpflichtung entfällt , wenn die erforderlichen Daten bereits von Vorlieferanten zur Verfügung gestellt wurden.
- Compliance-Fristen:
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- Gemische für den Verbraucher/gewerblichen Gebrauch: Einhaltung seit dem 1. Januar 2021 erforderlich.
- Gemische für die industrielle Verwendung: Einhaltung ab dem 1. Januar 2024 erforderlich.
- Alle Sicherheitsdatenblätter müssen bis zum 31. Dezember 2022 den aktualisierten Formatierungsregeln entsprechen.
- Gemische, die vor dem Einhaltungsdatum angemeldet wurden: Muss bis zum 1. Januar 2025 aktualisiert werden, wenn relevante Änderungen auftreten.
- Wenn neue Gefahreninformationen verfügbar werden, müssen Händler die Etiketten innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Einstufungsänderung aktualisieren.
2. Verpackung und Sicherheitsmaßnahmen
Händler müssen die Einhaltung der Verpackungs- und Sicherheitsanforderungen sicherstellen, einschließlich:
- Kindergesicherte Verschlüsse und taktile Warnhinweise für gefährliche Gemische.
- Manipulationssichere Siegel, wenn dies für bestimmte Klassifizierungen erforderlich ist.
- Verwendung von Standardrezepturen für Kraftstoffe und bestimmte Gemische gemäß Anhang VIII.