Aktualisierung der Beschränkungen für persistente organische Schadstoffe

Aktualisierung der Beschränkungen für persistente organische Schadstoffe

Aktualisierung der Beschränkungen für persistente organische Schadstoffe

Ende September hat die Europäische Kommission Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft die beiden in Anhang I aufgeführten Stoffe:

  1. Methoxychlor — Konzentration von höchstens 0,01 mg/kg, wenn Methoxychlor in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen enthalten ist.
  2. Hexabromcyclododecan — Konzentration von nicht mehr als 75 mg/kg, wenn es in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen oder als Bestandteil von Flammschutzmitteln vorhanden ist; und Konzentrationen von 100 mg/kg oder weniger, wenn recyceltes Polystyrol zur Herstellung von EPS- und XPS-Materialien verwendet wird.

Die Beschränkung zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem persistente organische Schadstoffe, die sich ansammeln und in der Umwelt verbleiben, so schnell wie möglich beseitigt und verringert werden, sowie ihre Herstellung, Verwendung und ihr Inverkehrbringen verringert und verringert werden.

Zu den Chemikalien, die als persistente organische Schadstoffe gelten, können Pestizide, Industriechemikalien und Nebenprodukte von Abbau- und Verbrennungsprozessen gehören.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verordnung die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der in Anhang I aufgeführten Stoffe in ihrer Form, in Gemischen oder in Erzeugnissen verbietet, vorbehaltlich der in den Anhängen aufgeführten Vorbehalte.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402570

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402555

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2570 der Kommission vom 22. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Methoxychlor

Delegierte Verordnung – EU – 2024/2570 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2555 der Kommission vom 21. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Hexabromcyclododecan

Delegierte Verordnung – EU – 2024/2555 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Websites von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.de/chemikalien-management/

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/