Die Europäische Kommission hat zwei neue Stoffe in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen. Ab dem 23.12.2026 müssen Unternehmen, die diese Stoffe verwenden möchten, die im Anhang beschriebenen Bedingungen erfüllen.
Im Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die VERORDNUNG (EU) 2025/1090 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2025, mit der Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP) geändert wird.
Mit dieser Verordnung werden die Einträge 80 und 81 zu Anhang XVII hinzugefügt – der Liste der Beschränkungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Das bedeutet, dass jeder, der diese Stoffe in der EU verwenden möchte, die im Anhang festgelegten Beschränkungen einhalten muss.
Die Herstellung und Verwendung (als Stoff oder als Bestandteil eines Gemisches in Konzentrationen > 0,3 %) ist ab dem 23.12.2026 verboten, es sei denn, Hersteller und nachgeschaltete Anwender ergreifen geeignete Risikomanagementmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Exposition der Arbeitnehmer unter den folgenden abgeleiteten DNEL-Werten (Derived No-Effect Levels) bleibt:
- DMAC: 13 mg/m³ (langfristige Inhalationsexposition) und 1,8 mg/kg/Tag (langfristige dermale Exposition)
- NEP: 4 mg/m³ (langfristige Inhalationsexposition) und 2,4 mg/kg/Tag (langfristige dermale Exposition)
Ekotox-Website (REACH-Beschränkungen): https://ekotox.de/restrictions/
REACH-Konferenz 2025: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2025/