Änderungen der REACH- und Biozid-Registrierungsgebühren

Änderungen der REACH- und Biozid-Registrierungsgebühren

Änderungen der REACH- und Biozid-Registrierungsgebühren

Die Europäische Kommission erhöht die Gebühren für Biozidprodukte und für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH. Auch die Methode zur Überprüfung der Unternehmensgröße wird geändert – diese wird künftig für 3 Jahre gültig sein.

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge zur Erhöhung der von Unternehmen an die Europäische Chemikalienagentur zu zahlenden Gebühren vorgelegt: für Biozidprodukte und für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH. Die Gebührenerhöhung wird offiziell mit der Berücksichtigung der Inflationsrate für die Jahre 2021–2023 begründet, inoffiziell geht es jedoch auch darum zu prüfen, ob KMU tatsächlich die Voraussetzungen für ermäßigte Gebühren erfüllen.

Biozide:

Die Erhöhung der Gebühren für Biozidprodukte wurde mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION (EU) 2025/1490 vom 24. Juli 2025 veröffentlicht. Sie sieht eine Erhöhung der Gebühren um 19,5 % vor. Die Verordnung tritt am 14. August 2025 in Kraft.

Link: Implementing regulation – EU – 2025/1490 – EN – EUR-Lex

REACH:

Die Erhöhung der REACH-Registrierungsgebühren befindet sich noch im Entwurfsstadium und wartet auf den offiziellen Text und die Genehmigung. Die Änderung sieht Folgendes vor:

  1. Berücksichtigung einer Inflationsrate von 19,5 %
  2. Änderung des Verfahrens zur Überprüfung der Unternehmensgröße

Unternehmen müssen spätestens 2 Monate vor Einreichung des Registrierungsantrags eine Bestätigung des KMU-Status beantragen. Die Bestätigung gilt nur für 3 Jahre. Eine Verlängerung oder Erneuerung erfolgt durch eine eigenständige Erklärung, die vom Unternehmer unterzeichnet wird. Hinweis: Wenn die ECHA feststellt, dass ein Unternehmen die KMU-Kriterien nicht erfüllt, wird eine Gebühr für den Überprüfungsprozess der Unternehmensgröße erhoben. Die neuen Regeln gelten nicht rückwirkend – d. h. Unternehmen, die sich bereits im Registrierungsprozess befinden, sind nicht von den neuen Anforderungen zur Größenprüfung betroffen.

Link: Register zum Ausschussverfahren

Was das für Unternehmen bedeutet:

  1. Kostensteigerungen in beiden Bereichen
  2. Verlängerter Vorbereitungszeitraum für die Stoffregistrierung sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Beantragung und Erneuerung der Größenbestätigung nach 3 Jahren

Wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung von Biozidprodukten oder der Registrierung eines Stoffes nach REACH benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Ekotox-Website: https://ekotox.de/biozid-produkte/
 https://ekotox.de/reach-verordnung/


ekotox@ekotox.hu

+36-30-841-36-77


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