Die Europäische Kommission hat die ECHA aufgefordert, den Geltungsbereich des REACH-Beschränkungsvorschlags auf mindestens 12 Chrom-VI-Stoffe auszuweiten.
Helsinki, 8. Mai 2024 – Die ECHA hat von der Kommission ein aktualisiertes Mandat zur Ausarbeitung eines Vorschlags für eine mögliche Beschränkung von Chrom-VI-Stoffen erhalten. Diese Aktualisierung ergänzt den ursprünglichen Antrag vom September 2023, der sich auf zwei Einträge konzentrierte, die derzeit in der REACH-Zulassungsliste enthalten sind, nämlich Chromtrioxid (Eintrag 16) und Chromsäuren (Eintrag 17).
Das aktualisierte Mandat umfasst nun Chrom-VI-Stoffe, die in den Einträgen 16 bis 22 und 28 bis 31 der REACH-Zulassungsliste aufgeführt sind. Darüber hinaus wurde die ECHA ersucht, andere Chrom-VI-Stoffe zu berücksichtigen, die nicht in der Zulassungsliste des Beschränkungsvorschlags aufgeführt sind, insbesondere Bariumchromat (EG-Nr. 233-660-5). Diese Stoffe können ein Risiko für die Arbeitnehmer und die Allgemeinheit darstellen, wenn sie als Ersatz für zulassungspflichtige Chrom-VI-Stoffe verwendet werden.
Angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs wird die ECHA bis zum 11. April 2025 einen Beschränkungsvorschlag vorlegen.
ECHA News Link: https://echa.europa.eu/sk/-/restriction-proposal-on-chromium-vi-to-cover-more-substances
Website von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.eu/chemicals-management/
REACH-Konferenz 2024: REACH-Konferenz 2024 – Ekotox Training