Chrom(VI)-Verbindungen: geplante Regulierung, verlängerte Zulassungen und Zeitplan

Chrom(VI)-Verbindungen: geplante Regulierung, verlängerte Zulassungen und Zeitplan

Chrom(VI)-Verbindungen: geplante Regulierung, verlängerte Zulassungen und Zeitplan

Die ECHA hat ein Q&A-Dokument veröffentlicht, das die wichtigsten Informationen zu den geplanten Beschränkungen der Verwendung von Chrom(VI)-Verbindungen im Rahmen der REACH-Verordnung sowie zur geplanten Verordnung zur Änderung der Vorschriften über Chromverbindungen und deren Verwendung enthält.

Im Jahr 2013 wurden Chromverbindungen in die Zulassungsliste gemäß REACH aufgenommen. Unternehmen, die Chromverbindungen weiterhin verwenden wollten, mussten einen Zulassungsantrag einreichen und die Bedingungen für deren Verwendung festlegen. Die Zahl der eingereichten Anträge war so hoch, dass die ECHA bis heute erhebliche Verzögerungen bei der Abgabe ihrer Stellungnahmen verzeichnet.

Daher ersuchte die Europäische Kommission im Jahr 2023 die ECHA, ein Dossier für den Stoff Cr(VI) gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung zu erstellen. Die ECHA entwickelte im Rahmen des Anhang-XV-Dossiers mehrere Beschränkungsoptionen mit dem Ziel, die geeignetste Option zur Kontrolle der mit diesen Stoffen verbundenen Risiken zu ermitteln und gleichzeitig deren Substitution durch Alternativen zu fördern. Das Dossier wird der Kommission vorgelegt, die einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Vorschriften über Chromverbindungen ausarbeiten wird. Die neue Verordnung soll bis Ende 2027 angenommen werden.

Als Reaktion auf aufkommende Fragen zu Arbeitsabläufen und technischen Aspekten im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen hat die ECHA ein Q&A-Dokument erstellt, in dem sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gibt.

Quelle: Q&A zur Beschränkung von Cr(VI)-Stoffen gemäß REACH

Gültigkeit bestehender Zulassungen

Die Europäische Kommission hat die Frist verlängert, sodass Unternehmen, die bereits zur Verwendung von Chrom(VI)-Stoffen zugelassen sind, keine Überprüfungsberichte vorbereiten und einreichen müssen, wenn eine Entscheidung der Kommission nicht vor dem Inkrafttreten einer neuen REACH-Beschränkung für diese Stoffe erwartet wird.

Zeitplan

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen zur Cr(VI)-Beschränkung vor. Ihre endgültige Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet.

Die Verordnung der Kommission über die Beschränkung, die die derzeitige REACH-Zulassung für diese Stoffe ersetzen wird, wird bis Ende 2028 erwartet.

Quelle: https://echa.europa.eu/sk/view-article/-/journal_content/title/echa-weekly-11-february-2026

Ekotox-Website: https://ekotox.de/reach-verordnung/


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