Die CLP-Revision wurde offiziell als Verordnung (EU) 2024/2865 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dieser Änderung vom 23. Oktober 2024 wird die ursprüngliche Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen aktualisiert.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Einführung neuer Gefahrenklassen, Aktualisierungen der Kriterien für die Einstufung und erweiterte Anforderungen an die Kennzeichnung. Diese Überarbeitungen zielen darauf ab, sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und globalen Standards anzupassen und einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Die Novelle ermöglicht auch eine bessere Kommunikation von Gefahren in den Lieferketten.
Die aktualisierte Verordnung betrifft Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien in der gesamten EU und verlangt die Einhaltung neuer Bestimmungen für die Einstufung und Kennzeichnung. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Prozesse rechtzeitig angepasst werden, um diesen aktualisierten Anforderungen gerecht zu werden.
Weitere Einzelheiten sind dem Amtsblatt der EU zu entnehmen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1732117067755&uri=CELEX%3A32024R2865