#SVHC, #SCIP, #REACH
Die ECHA hat die Kandidatenliste aktualisiert und DBDPE hinzugefügt, was für Unternehmen zusätzliche Pflichten mit sich bringen kann.
Die Europäische Chemikalienagentur hat eine neue Substanz in die Kandidatenliste aufgenommen:
1,1′-(Ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) – CAS: 84852-53-9
identifiziert als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC). Die Substanz weist sehr hohe Persistenz und starke Bioakkumulation auf.
DBDPE ist ein Flammschutzmittel, das in Kunststoffen, Textilien und Elektronik zur Erhöhung der Feuerbeständigkeit eingesetzt wird.
Die Aufnahme in die Kandidatenliste kann für Unternehmen rechtliche Verpflichtungen bedeuten. Diese gelten ab dem Datum der Aufnahme (5. November) und betreffen nicht nur Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch deren Vorkommen in Erzeugnissen.
Was bedeutet das?
Prüfen Sie, ob DBDPE in Ihren Gemischen oder Erzeugnissen enthalten ist und in welchen Mengen. Wenn ja, können folgende Pflichten bestehen:
- Meldung des Erzeugnisses an die SCIP-Datenbank und an die ECHA, wenn der Gehalt 0,1 % überschreitet
- Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische mit DBDPE
- Bereitstellung von Informationen über SVHC in der Lieferkette einschließlich Hinweisen zur sicheren Verwendung
- Bereitstellung von Informationen an Verbraucher auf Anfrage
- mögliche Aufnahme des Stoffes in die REACH-Zulassungsliste
Ekotox-Website: https://ekotox.eu/products-and-scip-notification/
