ECHA nimmt endlich eine Stellungnahme zu Ethanol an und unterstützt seine Genehmigung in Desinfektionsmitteln

ECHA nimmt endlich eine Stellungnahme zu Ethanol an und unterstützt seine Genehmigung in Desinfektionsmitteln

ECHA nimmt endlich eine Stellungnahme zu Ethanol an und unterstützt seine Genehmigung in Desinfektionsmitteln

Der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur kam zu dem Schluss, dass Ethanol für die Verwendung in Desinfektionsmitteln genehmigt werden kann. A.I.S.E. begrüßte die Entscheidung und hob die Schlüsselrolle von Ethanol bei der Infektionsprävention und der täglichen Hygiene hervor. Die endgültige Genehmigung hängt nun von einem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission ab, während zukünftige regulatorische Diskussionen im Rahmen der CLP-Verordnung fortgesetzt werden können.

Brüssel, 24. Februar 2026 – Gestern, am 23. Februar 2026, ist der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Schluss gekommen, dass Ethanol für die Verwendung in Händedesinfektionsmitteln und allgemeinen Desinfektionsmitteln genehmigt werden kann.

A.I.S.E. begrüßt diesen positiven und grundlegenden Schritt. Er zeigt, dass die Mitgliedstaaten die unverzichtbare Rolle von Ethanol bei der Infektionsprävention sowie seinen erheblichen sozioökonomischen Wert für die europäischen Gesundheitssysteme, die Industrie und das tägliche Leben anerkennen. Diese Entscheidung stellt einen verantwortungsvollen Fortschritt in einer Frage dar, die sich unmittelbar auf die öffentliche Gesundheit, die Verbrauchersicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten auswirkt.

Ethanol bleibt ein Eckpfeiler der Hygiene in der gesamten EU — täglich eingesetzt in Krankenhäusern, Einrichtungen der Langzeitpflege, der Lebensmittelproduktion, an Arbeitsplätzen und in Haushalten. Die Entscheidung des BPC trägt dazu bei, seine weitere Verfügbarkeit im Rahmen der BPR zu sichern und unterstützt die vielen Sektoren und Fachkräfte, die sich darauf verlassen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Der regulatorische Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Dies ist ein erster Meilenstein, doch nun liegt es an der Europäischen Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, der das Ergebnis des BPC widerspiegelt und die Genehmigung von Ethanol als Wirkstoff für biozide Verwendungen bestätigt.

Damit wird der Biozidprozess abgeschlossen, aber die weitergehende Frage einer möglichen Neuklassifizierung von Ethanol wird anschließend in den Rahmen der EU-Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) übergehen.

Das bedeutet, dass Ethanol weiterhin einem regulatorischen Risiko ausgesetzt bleibt und unser gemeinsames Engagement fortgesetzt werden muss.

Quelle: All news – ECHA

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