EkotoxInfo 12a/2024

EkotoxInfo 12a/2024

EkotoxInfo 12a/2024

Aktuelle Ausgabe der EkotoxInfo News

Wir stellen eine Auswahl wichtiger Informationen im Bereich der EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien und Produkte sowie des Chemikalienmanagements zur Verfügung:

 

VERÖFFENTLICHUNG DER ÜBERARBEITUNG DER CLP-VERORDNUNG

Die Verordnung (EU) Nr. 2024/2865 zur Änderung der CLP-Verordnung wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2024) veröffentlicht.

Diese Überarbeitung der CLP-Verordnung bringt folgende Verbesserungen mit sich:

Aktualisierung der Einstufungsregeln für Stoffe

  • Hinzufügung neuer Gefahrenklassen als Prioritätsklassen für eine harmonisierte Einstufung;
  • Falldefinition von komplexen Stoffen (Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, oder “MOCS”);
  • Aktualisierung der Einstufungsverfahren: Neben den Mitgliedstaaten und der Industrie wird auch die Kommission das Recht haben, ein Dossier über den Entwurf einer harmonisierten Einstufung zu erstellen. Dies wird es ermöglichen, die Identifizierung der gefährlichsten Stoffe zu beschleunigen;

Aktualisierung der Gefahrenmeldung

  • Überarbeitete Formatierungsanforderungen für Etiketten (einschließlich Online-Verkäufe), einschließlich: Mindestschriftgröße, Zeilenabstand;
  • Klärung der Aktualisierungstermine des Etiketts: nicht mehr als 6 Monate im Falle einer strengeren Einstufung;
  • Ausweitung der Verwendung von ausklappbaren Etiketten und Einführung einer freiwilligen digitalen Etikettierung (mit Ausnahme des physischen Etiketts);
  • Festlegung neuer Regeln für lose Chemikalien/nachfüllbare Chemikalien.

Weitere Aktualisierungen:

  • Präzisierung der Regeln für den Online-Verkauf: Auf Websites müssen gefährliche Eigenschaften von Produkten angegeben werden.
  • Sie führt vor, dass ein europäischer Lieferant sicherstellen muss, dass ein Stoff oder ein Gemisch die Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllt, so dass Verbraucher, die online einkaufen, nicht mehr als Importeure gelten.
  • Ausdrückliche Einführung einer Pflicht zur Unterrichtung des Giftnotrufzentrums für Händler, die die Marke wechseln, Markenmodifizierer oder einfach nur Händler, die in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr bringen.

Die Verordnung tritt am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt innerhalb von 18 Monaten bzw. 2 Jahren.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Amtsblatt der EU : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1732117067755&uri=CELEX%3A32024R2865

Benötigen Sie Beratung? Kontaktformular für die Anfrage: https://ekotoxcenters.eu/kontaktny-formular-ekotox/