Unternehmen, die eine Verlängerung der Zulassung für Wirkstoffe nach der Biozid-Produkterichtlinie (BPR) beantragen, können ab dem 1. Juli 2026 ihre Anträge ausschließlich im IUCLID‑Format einreichen. Unternehmer müssen sich darauf vorbereiten, die vollständige Dokumentation im richtigen Format einzureichen.
Gemäß Artikel 79 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozid-Produkten müssen Anträge auf Zulassung einer Wirkstoffs für Biozid-Produkte im Format der International Uniform Chemical Information Database (IUCLID) eingereicht werden. Obwohl Artikel 79 dies verlangt, wurden in der Praxis auch andere Datentypen akzeptiert, insbesondere im Rahmen des Review Programmes.
Um die Übereinstimmung mit dem Format und den Anforderungen des IUCLID sicherzustellen, hat die ECHA klargestellt, dass ab dem 1. Juli 2026 alle Anträge auf Verlängerung der Zulassung für Wirkstoffe nur noch im IUCLID‑Format eingereicht werden dürfen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Alle Daten – einschließlich der Informationen aus der ursprünglichen Zulassungsanträge für den Wirkstoff – müssen im IUCLID‑Format erstellt und eingereicht werden.
*Ekotox Centers bietet die Erstellung von IUCLID-Dossiers für Wirkstoffe und Biozid-Produkte im IUCLID‑Format an.
ECHA Website – Alle Neuigkeiten
Ekotox – https://ekotox.de/biozid-produkte/
REACH Konferenz 2025 – https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2025/