Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen werden neue Gefahrenklassen eingeführt, wie z. B. endokrine Disruptoren. Die Verordnung ist seit April 2023 in Kraft und wurde im November 2024 als integraler Bestandteil in die CLP-Verordnung aufgenommen.
Alle neuen Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen neue Klassen enthalten und die damit verbundenen Gefahren kennzeichnen. Infolgedessen wird sich der Umfang der Registrierungsdaten in REACH erweitern, der Umfang der Informationen in Sicherheitsdatenblättern für neue Stoffe wird sich ändern und die Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien wird betroffen sein.
Stoffe, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, können bereits freiwillig nach den neuen Anforderungen eingestuft und gekennzeichnet werden. Unternehmer haben jedoch eine Frist bis November 2026, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.