Neue PPWR-Verordnung und mögliche Beschränkungen der Verwendung von Stoffen.

Neue PPWR-Verordnung und mögliche Beschränkungen der Verwendung von Stoffen.

Neue PPWR-Verordnung und mögliche Beschränkungen der Verwendung von Stoffen.

Am 11.02.2025 ist eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft getreten. Ziel ist es, Abfall zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Mit dem neuen Rechtsakt wird Folgendes eingeführt:

  • obligatorische Recyclingfähigkeit von Verpackungen;
  • Minimierung der Komplexität der Verpackung;
  • Minimierung des Gehalts an gefährlichen Stoffen;
  • Verbesserung der Wiederverwendbarkeit;
  • verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffen;
  • Harmonisierung der Beschilderung.

 

Die Verordnung führt neue Pflichten für Unternehmer ein, legt aber auch neue Aufgaben für die Europäische Chemikalienagentur fest. Die ECHA wird für die Vorbereitung von Tests zur  Identifizierung von Stoffen in Verpackungen zuständig sein, die die Sicherheit von Verpackungen beeinträchtigen und die Wiederverwendung oder das Recycling erschweren. Die Ergebnisse dieser Tests sind bis zum 09.2026 an die Europäische Kommission zu übermitteln. Basierend auf den Ergebnissen des Berichts soll die Europäische Kommission die Verwendung dieser Stoffe in Verpackungen in Betracht ziehen, indem sie Beschränkungen in die REACH-Verordnung einführt.

Beschränkungen für die Verwendung von Stoffen in Verpackungen werden sich direkt auf die Industrie auswirken. Sie können sich auch auf die Verfügbarkeit bestimmter Verpackungen und die Suche nach Alternativen auswirken.

https://echa.europa.eu/de/-/echa-takes-on-new-role-to-improve-safety-of-packaging-materials