REACH-Registrierung in der Ukraine – Schlüsselinformationen

REACH-Registrierung in der Ukraine – Schlüsselinformationen

REACH-Registrierung in der Ukraine – Schlüsselinformationen

Zu Beginn des Jahres 2025 trat die ukrainische REACH-Verordnung in Kraft, die auf dem europäischen System zur Registrierung chemischer Stoffe basiert. Die Verordnung verpflichtet zur Registrierung von chemischen Stoffen, die auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht werden. Bis zum 26. Januar 2026 müssen die Vorregistrierung sowie die Registrierung von als CMR oder als umweltgefährlich (Kategorie 1) eingestuften Stoffen abgeschlossen sein.

Angesichts des zunehmenden Interesses an der REACH-Registrierung in der Ukraine finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen:

Neue Pflicht:

Registrierung eines Stoffes (allein oder in einem Gemisch), wenn dieser in Mengen über 1 Tonne/Jahr hergestellt oder importiert wird.

Wen betrifft es:

Hersteller, Importeure oder bevollmächtigte Vertreter mit Sitz in der Ukraine.

Gilt das auch für europäische Unternehmen:

Nicht direkt. Die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Pflichten übernimmt, erleichtert die Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Ukraine. Andernfalls muss der Importeur sämtliche Pflichten erfüllen.

Fristen:

  • 26. Januar 2025 – Inkrafttreten der ukrainischen REACH-Verordnung
  • bis 26. Januar 2026 – Vorregistrierung von Stoffen
  • bis 26. Januar 2026 – Registrierung von CMR-Stoffen ≥1 t/Jahr sowie umweltgefährlichen Stoffen (Kategorie 1) ≥100 t/Jahr
  • bis 1. Oktober 2026 – Registrierung von Stoffen ≥1 000 t/Jahr
  • bis 1. Juni 2028 – Registrierung von Stoffen 100–1 000 t/Jahr
  • bis 1. März 2030 – Registrierung von Stoffen 1–100 t/Jahr
  • Warum bis zum 26. Januar 2026 registrieren:

Die Vorregistrierung erlaubt es, Produkte, die vor Inkrafttreten der Vorschrift auf dem Markt waren, weiter zu vertreiben und zu nutzen, bis die vollständige Registrierung abgeschlossen ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Benennen Sie Ihren Vertreter in der Ukraine
  • Sammeln Sie Informationen zum Stoff oder zum Gemisch
  • Erstellen Sie die technischen Unterlagen zur Vorregistrierung und übermitteln Sie sie über den Vertreter
  • Senden Sie das Formular an das Ministerium und erhalten Sie eine Vorregistrierungsnummer
  • Suchen Sie ein Konsortium und kooperieren Sie mit anderen Registranten
  • Reichen Sie rechtzeitig Ihren Antrag auf vollständige Registrierung ein

 

Aktueller Stand:

  • Das Ministerium erhält vermehrt Anträge
  • Elektronisch signierte Anträge per E-Mail werden akzeptiert
  • Die Vorregistrierungsnummer wird innerhalb weniger Tage vergeben
  • Aufbau eines automatisierten elektronischen Registrierungssystems läuft
  • Im Februar 2026 wird eine Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlicht

https://ekotox.de/export-in-die-ukraine/