Vorschlag der Europäischen Kommission: Verlängerung des Übergangszeitraums und neue Leitlinien für die EUDR

Vorschlag der Europäischen Kommission: Verlängerung des Übergangszeitraums und neue Leitlinien für die EUDR

Vorschlag der Europäischen Kommission: Verlängerung des Übergangszeitraums und neue Leitlinien für die EUDR

Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) unternommen, die darauf abzielt, die Entwaldung weltweit zu verhindern, indem Produkte reguliert werden, die auf den europäischen Markt gelangen oder von diesem exportiert werden.

 

Verlängerte Frist für die Umsetzung der EUDR-Anforderungen

Als Reaktion auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verordnungen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Fristen für die Anpassung an die Verordnung zu verlängern. Große und mittlere Unternehmen haben bis  zum 30. Dezember 2025 Zeit  , die Anforderungen der EUDR vollständig umzusetzen, und Klein- und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026. Die zusätzlichen 12 Monate sollen als Übergangszeit genutzt werden. Wenn der Vorschlag angenommen wird, haben die Unternehmer Zeit, Sorgfaltspflichtsysteme einzuführen, die garantieren, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind.

 

Neue Leitlinien und die Bereitstellung eines eigenen IT-Systems

Zusammen mit der Fristverlängerung hat die Europäische Kommission aktualisierte Leitlinien und einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben. In diesen Leitlinien werden m.in anderem die wichtigsten Definitionen der Verordnung präzisiert, wie z. B. die Begriffe “Betreiber”, “Sorgfaltspflicht” und “Inverkehrbringen” sowie die rechtlichen Anforderungen und Fristen. Zudem können sich KMU über lockerere Regeln und vereinfachte Pflichten freuen.

Wie bereits angekündigt, soll im Dezember dieses Jahres ein voll funktionsfähiges IT-System zur Verfügung gestellt werden, in dem Unternehmer Due-Diligence-Erklärungen abgeben können. Daher wird es möglich sein, Dokumente bereits vor Inkrafttreten der Verordnung zu registrieren und zu versenden.

 

Strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit

Die Strategie der Kommission unterstreicht die internationale Zusammenarbeit und erkennt an, dass die Entwaldung ein globales Problem ist, das eine koordinierte Reaktion erfordert. Daher werden die meisten Länder der Welt als Länder mit “geringem Risiko” eingestuft. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Hochrisikoländern liegen, um die EUDR-Standards zu erfüllen. Diese Ziele werden m.in verfolgt durch:

  • Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken und entwaldungsfreier Lieferketten weltweit und
  • Einbeziehung von Menschenrechtsgrundsätzen, insbesondere der Rechte indigener Gemeinschaften, die von der Entwaldung betroffen sind.

 

Bedeutung der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, das darauf abzielt, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Wälder spielen eine wichtige Rolle bei der Bindung von Kohlendioxid, und ihre Zerstörung beschleunigt die globale Erwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt. Der Erfolg dieser Verordnung hängt von der Zusammenarbeit zwischen der EU, Unternehmen und internationalen Partnern ab, insbesondere in den Regionen, die am stärksten von der Entwaldung betroffen sind. Die zusätzliche Zeit, die den Unternehmen für die Einhaltung der EUDR zur Verfügung steht, soll einen reibungslosen und effektiven Übergang zu entwaldungsfreien Lieferketten erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass die ökologische Nachhaltigkeit mit dem globalen Handel einhergeht.

 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5009