ECHA hat zwei weitere SVHC-Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Änderungen bringen zusätzliche Tätigkeiten und Informationspflichten entlang der gesamten Lieferkette mit sich.
Am 4. Februar 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur die Kandidatenliste aktualisiert und zwei neue als SVHC identifizierte Stoffe aufgenommen: n-Hexan und 4,4′-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol.
Diese Stoffe können künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Befindet sich ein Stoff auf dieser Liste, dürfen Unternehmen ihn nicht verwenden, es sei denn, sie beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt seine weitere Verwendung.
Unternehmen können rechtliche Verpflichtungen haben, die sich aus der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ergeben. Diese Verpflichtungen, die ab dem Datum der Aufnahme gelten, betreffen nicht nur die gelisteten Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch deren Vorhandensein in Erzeugnissen.
Was bedeutet dies für Unternehmen?
- Überprüfung von Stoffen, Gemischen sowie Produkten in ihrem Portfolio
- Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter sowohl für Stoffe als auch für Gemische, die die gelisteten Stoffe enthalten
- Änderungen der Produktkennzeichnung, Kennzeichnung und Verpackung
- Aktualisierte PCN-Meldungen für gefährliche Gemische
- Kommunikation der Änderungen entlang der Lieferkette
- Einholung von Informationen über Art und Gehalt von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen
- Mitteilung an ECHA und Meldung von Erzeugnissen mit SVHC >0,1 % in der SCIP-Datenbank
- Verpflichtung zur Information von Kunden und Verbrauchern über das Vorhandensein von SVHC in Produkten
Quelle: Alle Nachrichten – ECHA
Website von Ekotox: Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) – Ekotox EU
