ONLINE-VERKAUF UND WERBUNG FÜR CHEMIKALIEN

Chemische Gemische und Produkte, die als gefährlich eingestuft sind, müssen neue Anforderungen für den Online-Handel erfüllen und Informationspflichten bei der Werbung für Produkte erfüllen. Die neuen Anforderungen ergeben sich aus der aktualisierten CLP-Verordnung, die darauf abzielt, die Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu verbessern sowie sich an den technologischen Fortschritt und die sich ändernden Formen des Produktverkaufs anzupassen.

Jeder Hersteller, Vertreiber und Verkäufer muss dem Inhalt der Ankündigung des chemischen Produkts und seiner Werbe- und Marketingmaterialien besondere Aufmerksamkeit schenken.

WERBUNG – Artikel 48 der CLP-Verordnung

Jede Werbung für einen Stoff oder ein Gemisch, das als gefährlich eingestuft ist, sollte Folgendes enthalten:

  • Gefahrenpiktogramm,
  • Signalwort,
  • die Gefahrenklasse,
  • Gefahrensätze.

Es sollte darauf fokussiert werden, dass Werbung über verschiedene Kanäle des Informationsflusses erfolgen kann. Daher muss jede Form der Werbung: Presse, Online, Handy oder Werbung im öffentlichen Raum die oben genannten Elemente für ein Produkt enthalten, das als gefährlich eingestuft ist. Auch Broschüren, Kataloge und Marketingmaterialien, die Teil der Produktwerbung sind, unterliegen den oben genannten Anforderungen.


ONLINE-VERKAUF – Artikel 48a der CLP-Verordnung

Stellen, die gefährliche Stoffe und Gemische über den Online-Verkauf in Verkehr bringen, müssen die in Artikel 17 der CLP-Verordnung aufgeführten Kennzeichnungselemente bereitstellen:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten,
  • Nennmenge dieses Stoffes oder Gemisches,
  • Produktidentifikator – UFI,
  • Gefahrenpiktogramme,
  • Signalwörter,
  • Gefahrenhinweise – H-Sätze,
  • Sicherheitshinweise – P-Sätze,
  • ergänzende Informationen.

 

Dies kann entweder durch Hinzufügen eines klaren und lesbaren Fotos eines Teils des Produktetiketts oder durch die Aufnahme der erforderlichen Informationen in die Werbung und die Produktbeschreibung erfolgen.

Geplante Inspektionen:

Im Jahr 2025 sind Inspektionen im Rahmen des Projekts REACH-EN-FORCE (REF)-13 geplant. Ziel ist es, zu überprüfen, ob online verkaufte Chemikalien den REACH-Beschränkungen entsprechen und ob die Gemischetiketten und ihre Online-Angebote angemessene Informationen über die von dem Produkt ausgehenden Gefahren und Risiken enthalten.