EUDR-Verordnung – Wie kann sich Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen?
Was ist EUDR?
Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) 2023/1115 wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Rohstoffe, die zur weltweiten Entwaldung beitragen, in der EU in Verkehr gebracht und aus der EU ausgeführt werden. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten nicht mit illegaler Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung konzentriert sich auf risikoreiche Rohstoffe wie Sojabohnen, Ölpalmen, Holz, Rinder, Kautschuk, Kaffee und Kakao.
EUDR gilt auch für chemische Produkte
Zu den Produkten, die unter die Verordnung fallen, gehören auch chemische Rohstoffe und kosmetische Inhaltsstoffe:
- Butter, Fett und Öl, Kakao
- Glycerin mit einer Reinheit von 95 % oder mehr (berechnet als Gewicht der Trockenmasse)
- Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
- gesättigte aliphatische Monocarbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxosäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (ausgenommen Ameisensäure, Essigsäure, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, Propionsäure, Butansäure, Pentansäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester sowie Essigsäureanhydrid)
- Stearinsäure, industriell
- Industrielle Ölsäure
- Industrielle Monocarbonsäuren; Saure Öle aus der Raffination (ausgenommen Stearin-, Öl- und Tallölfettsäuren)
- Industrielle Fettalkohole
- Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Naturkautschuk
Warum wurde die EUDR eingeführt und was sind ihre Ziele?
Ziel von EUDR ist es, die Wälder der Welt zu schützen und ihre Zerstörung zu verhindern. Er konzentriert sich auf Güter, deren Anbau oder Züchtung am meisten zur Umweltzerstörung beiträgt. Die Verordnung verlangt von den Unternehmen die Einhaltung strengster Umweltstandards. Die Unternehmen müssen angemessene Sorgfaltspflichtverfahren einführen, die es ihnen ermöglichen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht mit der Entwaldung in Verbindung stehen.
Die Verordnung schützt nicht nur die Wälder, sondern fördert auch den nachhaltigen Handel und unterstützt den globalen Klimaschutz.
Für wen gilt die EUDR?
Die Verordnung gilt für Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union, d. h.:
- Einzelpersonen
- juristische Personen,
- Vereinigungen von Menschen,
die Herstellungs- und/oder Handelstätigkeiten unter Verwendung der in Anhang I der EUDR aufgeführten relevanten Güter und verwandter Produkte ausüben.
Welche Änderungen sind mit der EUDR verbunden?
Mit der Einführung der EUDR müssen diese Organisationen eine Reihe neuer Anforderungen erfüllen:
- Sorgfaltspflichten: Unternehmen, die risikoreiche Güter oder damit zusammenhängende Produkte importieren oder exportieren, müssen Sorgfaltspflichtsysteme einrichten, um nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Dazu gehört die Erhebung und Überprüfung von Daten über die Herkunft von Rohstoffen.
- Rückverfolgbarkeit der Lieferkette: Sorgen Sie für volle Transparenz Ihrer Lieferketten mit Geolokalisierungsdaten und Satellitenüberwachung, um zu bestätigen, dass Rohstoffe und Produkte aus entwaldungsfreien Gebieten stammen.
- Berichtspflichten: Organisationen müssen den EU-Behörden detaillierte Berichte vorlegen, in denen die Einhaltung der EUDR-Anforderungen dokumentiert wird. Dies erfordert den Nachweis der nachhaltigen Herkunft der Produkte und die Sicherstellung der Einhaltung in allen Phasen der Lieferkette.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung der neuen Anforderungen kann zu Folgendem führen:
- hohe Geldstrafen,
- Beschlagnahme von Gegenständen, die unter diese Verordnung fallen,
- Beschlagnahme von Erträgen aus dem Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen;
- vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln;
- ein vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens, des Vertriebs oder der Ausfuhr von Produkten, die unter die EUDR fallen,
- vereinfachte Sorgfaltspflicht.
- Verbot von Hochrisikoprodukten: Rohstoffe, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung gebracht werden oder aus Hochrisikogebieten stammen, können vollständig vom EU-Markt verbannt werden.
Angebot des Ekotox Center
Als Reaktion auf diese neuen Anforderungen bieten wir umfassende Unterstützung für Einrichtungen, die sich an die Anforderungen der EUDR anpassen müssen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Regulatorische Beratung: Wir helfen Unternehmen zu überprüfen, ob sie unter die EUDR fallen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen verstehen,
- Unterstützung bei der Implementierung von Sorgfaltspflichtsystemen: Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Sorgfaltspflichtsystemen, die eine effektive Überwachung von Lieferketten und die Minimierung von Risiken ermöglichen.
- Unterstützung bei der Dokumentation und Berichterstattung: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berichte, die den EU-Behörden vorgelegt werden sollen.
Wir können Ihnen helfen, vollständig gerüstet zu sein, um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen und den Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
Verbindung
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der EUDR-Anforderungen unterstützen können, kontaktieren Sie uns bitte.