PRODUKTPASS

Verpflichtung zur Feststellung vor dem Inverkehrbringen. Mit der Erstellung eines Produktpasses übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Waschmittels oder Tensids mit dieser Verordnung.

Anforderungen:

• Entspricht der jeweiligen Charge.

• Geben Sie an, dass das Produkt den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entspricht, und geben Sie gegebenenfalls die verwendeten Prüfmethoden an.

• Mindestens die in Anhang VI der Verordnung aufgeführten Informationen enthalten.

• Auf dem Laufenden.

• Abgefasst in der Sprache, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird.

• Verfügbar für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts

• Die spezifischen und technischen Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.

• Über einen Datenträger zugänglich.

• Der Datenträger muss physisch auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten vorhanden sein.

• Der Datenträger muss gut sichtbar sein.

• Werden Produkte in Form einer Abfüllung auf den Markt gebracht, muss der Datenträger an der Abfüllstelle vorhanden sein.

• Ein Hinweis „Weiterführende Produktinformationen sind online verfügbar“ oder ein ähnlicher Hinweis auf dem Datenträger.

REGISTRIERUNG DER PRODUKTPÄSSE 

 Der Herstelleroder die autorisierte Stelle lädt die Daten vordemInverkehrbringen in das Register hoch.

 Die Kommission, Marktüberwachungsbehörden und ZollbehördenhabenZugriff auf das Register.