Silver harmonization according to CLP classification

Die Harmonisierung von Silber im Rahmen der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) ist eine bedeutende regulatorische Änderung mit Auswirkungen auf verschiedene Branchen. Mit der Einführung einer harmonisierten Einstufung müssen Hersteller, Vertreiber und Verwender von silberhaltigen Produkten nun aktualisierte Sicherheits- und Gefahrenklassifizierungen einhalten, um eine einheitliche Kennzeichnung und Handhabung dieser chemischen Substanz in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Hier ist ein Blick darauf, was diese Harmonisierung beinhaltet, welche Auswirkungen sie auf die Branchen hat und wie sie mit den Zielen von CLP übereinstimmt.

Grundlegendes zur CLP-Einstufung

Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) setzt die EU-weite Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach dem Global Harmonisierten System (GHS) durch. Es standardisiert die Gefahrenidentifikation und Sicherheitsinformationen für Stoffe, einschließlich Risiken für Gesundheit, Umwelt und physikalische Gefahren. Im Rahmen dieses Systems muss Silber spezifische Kennzeichnungsprotokolle für Risiko- und Vorsorgeinformationen befolgen, um frühere Inkonsistenzen bei der Einstufung zu beheben.

Harmonisierung von Silber: Wichtige Änderungen

  1. Einstufung von Umweltgefahren: Silber wurde mit besonderem Augenmerk auf seine Auswirkungen auf die aquatische Umwelt eingestuft. Angesichts seiner weit verbreiteten Verwendung und seines Potenzials für die Bioakkumulation in aquatischen Ökosystemen erkennt die harmonisierte Einstufung die langfristige Gefahr von Silber für Wasserlebewesen an. Diese Einstufung umfasst Gefahren im Zusammenhang mit akuter und chronischer aquatischer Toxizität.

Abhängig von der Form (z. B. Silbernitrat, Silberverbindungen) kann es zu spezifischen Gefahreneinstufungen kommen, die Kategorien wie Aquatisch Akut 1 oder Aquatisch Chronisch 1 umfassen  können (diese Kennzeichnungen beziehen sich auf akute und chronische Toxizität für die aquatische Umwelt).

 

  1. Gefahrenhinweise und Kennzeichnung: Die harmonisierte Einstufung schreibt spezifische Gefahrenhinweise für silberhaltige Produkte vor, wie z. B. “Sehr giftig für Wasserorganismen” und “Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung”. Diese Siegel sollen die Nutzer über sichere Entsorgungspraktiken informieren und die Umweltbelastung begrenzen, um zu verhindern, dass sich Silber in Gewässern ansammelt.

 

  1. Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen: Die harmonisierte Einstufung bringt auch standardisierte Vorsorgemaßnahmen mit sich. Dazu gehören Anweisungen zur sicheren Handhabung, zur ordnungsgemäßen Entsorgung und persönliche Schutzausrüstung für Personen, die mit Silberverbindungen oder Produkten arbeiten, die erhebliche Mengen an Silber enthalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl Risiken für Mensch als auch für die Umwelt zu minimieren.

Die Verordnung (EU) 2024/2564, die die Grundlage für die Änderungen bildet, gilt ab dem 1. Mai 2026. Stoffe und Gemische können jedoch ab dem 9. Juli 2024 gemäß der geänderten Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Implikationen für Schlüsselindustrien

Die Harmonisierung der Silberklassifizierung im Rahmen der CLP-Verordnung wirkt sich auf mehrere Branchen und Interessengruppen in der gesamten EU aus, darunter:

  • Hersteller: Unternehmen, die Silber oder seine Verbindungen herstellen, müssen Sicherheitsdatenblätter und -etiketten aktualisieren, um neue Anforderungen zu erfüllen, was möglicherweise die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöht, aber die Sicherheit erhöht.
  • Umwelt- und Gesundheitsschutz: Die Auswirkungen von Silber auf Wasserlebewesen sind aufgrund des Potenzials für langfristige Umweltschäden in den Vordergrund gerückt. Industrien, die mit erheblichen Mengen an Silber umgehen, müssen jetzt Maßnahmen einführen, um die Freisetzung von Silber in Wassersysteme zu verringern und so eine Kontamination der Ökosysteme zu verhindern.
  • Importeure und Händler: Auch sie müssen ihre Praktiken an die harmonisierte Klassifikation anpassen. Diese Änderung bedeutet strengere Kontrollen und Aktualisierungen in der Vertriebskette, um sicherzustellen, dass alle Etiketten, Gefahrenhinweise und Vorsichtshinweise den neu festgelegten Standards entsprechen.

Eine Frage, die sich stellt – Nanosilber

Trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dem RAC während des Meinungsbildungsprozesses vorgelegt wurden, sollte eine klare Unterscheidung zwischen Silbermetall (sowohl in massiver als auch in pulverförmiger Form) und Nanosilber getroffen werden. Neuere wissenschaftliche Studien belegen die Notwendigkeit, die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Formen von Silber zu differenzieren. Folglich sollte Silbermetall (massiv und pulverförmig) nicht der gleichen harmonisierten Einstufung für reproduktive Wirkungen oder spezifische Zielorgantoxizität (STOT RE) unterliegen wie Nanosilber.

  • Basierend auf dem Standpunkt der European Precious Metals Federation.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402564