Stellen Sie Kerzen her oder importieren Sie sie? Kennen Sie Ihre Verantwortlichkeiten

Hersteller und Importeure von Kerzen (einschließlich Duftwachsen), die auf dem Markt der Europäischen Union tätig sind, müssen spezifische gesetzliche Anforderungen erfüllen, die auf den Schutz der Gesundheit der Benutzer und der Umwelt abzielen. Diese Vorschriften gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Verbraucher, sondern unterstützen auch eine verantwortungsvolle Produktion und Transparenz in der Lieferkette. Die Einhaltung von Vorschriften trägt dazu bei, Vertrauen in die Marke aufzubauen und minimiert das Risiko, das mit dem Handel chemischer Produkte auf dem anspruchsvollen EU-Markt verbunden ist.

Im Lichte der Verordnung 1907/2006 (REACH) und der Verordnung 1272/2008 (CLP) werden Kerzen als chemische Gemische behandelt. Sie müssen daher die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Wenn eine Kerze als unsicher eingestuft wird, hat der Lieferant zusätzliche Verpflichtungen, bevor er sie auf den Markt bringt, und das Produkt selbst muss ordnungsgemäß gekennzeichnet und verpackt werden. Die Verpflichtung zur Einstufung eines Stoffes oder Gemischs liegt in erster Linie beim Importeur oder Hersteller, aber die Verantwortung dafür, dass das Siegel CLP-konform ist, liegt bei jedem Lieferanten in der Lieferkette.

Die Einstufung einer Kerze hängt von den enthaltenen Inhaltsstoffen und deren Konzentration ab. Informationen über die Einstufung der einzelnen Zutaten sollten von den Rohstofflieferanten (im Falle der eigenen Kerzenherstellung) oder vom Lieferanten des Endprodukts (im Falle des Vertriebs oder der Einfuhr) eingeholt werden. Siehe Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts (SDB), das Sie vom Lieferanten erhalten haben.

Kerzen bestehen hauptsächlich aus Wachsen, die in der Regel nicht klassifiziert sind. Sie enthalten jedoch häufig Duft- und Farbzusätze, die als gefährlich eingestuft werden können. Meistens handelt es sich dabei um Hautsensibilisatoren, z.B. Limonen oder Zimtaldehyd. Manchmal gibt es auch Inhaltsstoffe, die andere Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen, wie z. B. Hautreizungen, und in seltenen Fällen andere, schwerwiegendere Risiken. In einigen Situationen kann auch eine Umweltklassifizierung erforderlich sein.

 

Sicherheitsdatenblatt

Für Zündkerzen, die als gefährlich eingestuft sind, ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich. Das Sicherheitsdatenblatt enthält detaillierte Informationen über die Gefahren und die sichere Verwendung

des Produkts und muss gemäß der Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission in der/den Amtssprache(n) des Landes erstellt werden, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Wenn Sie Kerzen direkt an Verbraucher verk

aufen, ist kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich, jedoch muss das Kerzenetikett alle erforderlichen Informationen gemäß den CLP-Vorschriften enthalten.

Wenn Sie Produkte nicht direkt an den Endverbraucher liefern, z. B. wenn Sie Kerzen für den Weiterverkauf liefern, müssen Sie dem Distributor/Einzelhändler das Sicherheitsdatenblatt Ih

res Produkts zur Verfügung stellen. Sie müssen auch ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, wenn Sie ein Produkt für den professionellen Gebrauch liefern, z. B. für Restaurants.

In einigen Fällen muss das Sicherheitsdatenblatt einer nicht klassifizierten Kerze auf Anfrage des Empfängers zur Verfügung gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn das Gemisch Folgendes enthält:

  • Konzentrationen getrennt von mindestens 1 Gew.-%. ein Stoff, der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt;
  • Konzentrationen von mindestens 0,1 Gew.-%. mindestens ein Stoff, der krebserregend oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A, 1B und 2 ist, ein Hautallergen der Kategorie 1 oder ein Inhalationsallergen der Kategorie 1 ist oder eine Wirkung auf die Stillzeit hat oder für gestillte Kinder schädlich ist oder persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist; oder
  • ein Stoff, für den in der Gemeinschaft Arbeitsplatzhöchstwerte (RHG) festgesetzt wurden.

 

 

 

Sicherheitsetikett

Das gefährliche Gemisch muss gemäß den CLP-Vorschriften verpackt und gekennzeichnet werden. Das CLP-Siegel kann nicht direkt auf Kerzenwachs aufgebracht werden, da es sich um eine Mischung und nicht um eine Verpackung handelt. Darüber hinaus gelten ein offenes Glasgefäß, ein Aluminiumständer, der in Teelichtern verwendet wird, und eine durchbrochene Papierschachtel gemäß CLP nicht als geeignete Verpackung für gefährliche Gemische. Die Kerze in einem solchen Behälter muss in einer Verpackung geliefert werden, die den Anforderungen der CLP-Verordnung entspricht. Das Etikett muss fest auf der Oberfläche der Verpackung angebracht werden, in der sich die Kerze befindet, und so auf der Seite angebracht werden, dass der horizontale Text gut lesbar ist.

Ein CLP-konformes Sicherheitsetikett muss mehrere notwendige Elemente enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten oder der Lieferanten;
  • Nennmenge des Produkts;
  • Gefahrenpiktogramme;
  • Signalwörter;
  • Gefahrenhinweise und Vorsichtsmaßnahmen;
  • Produktidentifikator (im Falle von Gemischen den Handelsnamen oder die Bezeichnung des Gemischs und Informationen über die darin enthaltenen Stoffe, die sich auf seine Einstufung in Bezug auf Toxizität, Korrosivität, Mutagen, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung, Zielorgantoxizität oder Aspirationsgefahr auswirken);
  • ergänzende Informationen (ggf. EUH-Erstattungen).

Die CLP-Verordnung legt m.in unter anderem auch die Mindestgröße des Etiketts, Piktogramme, die Anordnung der Elemente auf dem Etikett sowie die Regeln für die Verwendung von ausklappbaren Etiketten fest. Die neue Version von CLP, die noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, wird auch die Mindestschriftgröße regeln.

 

 

Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar

Wenn Sie eine Kerze, eine Duftmischung oder eine andere Mischung oder Substanz für die Kerzenherstellung importieren, müssen Sie dies möglicherweise an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden. Gefährliche Stoffe, die als solche oder in Gemischen eingeführt werden, müssen unabhängig von ihrer Tonnage in dieses Verzeichnis gemeldet werden.

 

 

 

Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale und Unique Formula Identifier (UFI)

Wird eine Kerze als gefährlich für die menschliche Gesundheit oder aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften eingestuft, sollte sie den Giftnotrufzentralen (sogenannten Giftnotrufzentralen) gemeldet werden. Poison Center Notification (PCN) in den Ländern, in denen es vermarktet wird. Ein wichtiger Bestandteil der PCN-Meldung ist der UFI-Code, der ebenfalls auf dem Etikett enthalten sein muss. UFI ( Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger 16-stelliger alphanumerischer Code, der einer Formulierung zugewiesen wird. Es ermöglicht den Giftnotrufzentralen, schnell auf Informationen über die Zusammensetzung des Produkts zuzugreifen, was in Notfallsituationen wichtig ist.

 

 

 

REACH-Registrierung

Jeder Stoff, der in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird, ist registrierungspflichtig. Dies gilt sowohl für Reinstoffe als auch für Stoffe in Gemischen. Daher sollten bei Importen die Mengen der importierten Stoffe (im Falle von Kerzen – hauptsächlich Paraffin) laufend überwacht und eine REACH-Registrierung durchgeführt werden, wenn die Menge 1 t/Jahr übersteigt. Beim Einkauf von Rohstoffen von EU-Lieferanten sollten Fragen zur Einhaltung der REACH-Verordnung von den Vertragspartnern geklärt werden.

 

 

 

Übermittlung an die SCIP-Datenbank

Zündkerzen gelten als eine Kombination aus einem Gemisch und einem Produkt. Enthält ein Erzeugnis besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 %, muss es in der SCIP-Datenbank gemeldet werden. Ein Beispiel für einen meldepflichtigen Stoff wäre Borsäure in einem Kerzendocht. Die SCIP-Datenbank wurde in Übereinstimmung mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet, um Produkte mit potenziellen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu identifizieren. Es enthält eine Produktkategorie, die “Kerzen und ähnliche Artikel” umfasst.

 

 

 

Sicherheitsnormen für Zündkerzen

Kerzen müssen nicht nur den REACH- und CLP-Verordnungen entsprechen, sondern auch bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, wie zum Beispiel:

  • EN 15426 (Spezifikation der Rußemissionen),
  • EN 15493 (Brandschutzanforderungen und -prüfungen) und
  • EN 15494 (Sicherheitsetiketten).

Die Einhaltung dieser Normen ist entscheidend dafür, dass das Produkt sicher in der Anwendung ist und den Marktanforderungen entspricht. Zu beachten ist die zusätzliche Kennzeichnung, die unabhängig von der Erteilung der CLP-Kennzeichnung ist.

 

 

 

EUDR-Konformität

Die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (European Union Deforestation Regulation – EUDR), über die wir bereits berichtet haben (https://ekotox.eu/products-contributing-to-deforestation/ ), kann auch für Kerzen gelten. Wenn bei der Herstellung von Kerzen Palmöl, Palmitinsäure, Stearinsäure oder Glycerin verwendet wurden, dann wird höchstwahrscheinlich der europäische Hersteller der Verordnung unterliegen. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Sammlung und Überprüfung von Daten über die Herkunft der nach 2020 erzeugten Rohstoffe (die im Produkt verwendeten Rohstoffe dürfen nicht zur Entwaldung beitragen);
  • Gewährleistung der Transparenz der Lieferketten;
  • Dokumentation der Einhaltung der Anforderungen der EUDR.

Die Unternehmen müssen dann geeignete Due-Diligence-Prozesse implementieren, um nachzuweisen, dass die von ihnen verwendeten Produkte nicht mit der Entwaldung in Verbindung stehen.

 

 

 

Herausforderungen und Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen für die Herstellung und den Import von Kerzen mögen kompliziert erscheinen, aber ihre Einhaltung ist entscheidend für den Schutz der Gesundheit der Benutzer und der Umwelt. Für professionelle Unterstützung können Sie uns gerne kontaktieren.