Zugelassene Wirkstoffe

Biozide sind chemische oder biologische Produkte, die zur Bekämpfung von Schadorganismen wie Bakterien, Viren, Pilzen, Insekten oder Nagetieren entwickelt wurden. Sie werden häufig in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, darunter Desinfektionsmittel, Insektenschutzmittel, Konservierungsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel. Biozide sind unerlässlich, um die Hygiene zu gewährleisten, Materialien zu schützen und die öffentliche Gesundheit in verschiedenen Umgebungen zu erhalten.

Wirkstoffe hingegen sind die spezifischen Bestandteile innerhalb von Bioziden, die für ihre biozide Wirkung verantwortlich sind. Diese Substanzen machen Biozide wirksam gegen die Zielschadorganismen. In einem Desinfektionsmittel könnte der Wirkstoff beispielsweise eine chemische Verbindung sein, die Bakterien oder Viren abtötet.

Zugelassene Wirkstoffe sind chemische oder biologische Wirkstoffe, die für bestimmte Anwendungen in verschiedenen Industriezweigen, einschließlich Pharmazie, Landwirtschaft und Bioziden, bewertet und zugelassen wurden. Diese Substanzen müssen strenge regulatorische Anforderungen erfüllen, um Sicherheit, Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.

Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) schreibt vor, dass alle Biozidprodukte zugelassen werden müssen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, und dass ihre  Wirkstoffe  auf EU-Ebene zugelassen werden müssen.

Die Herstellung und Verwendung von Bioziden und deren Wirkstoffen sind streng reguliert, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Dies beinhaltet gründliche Tests und Bewertungen, um Risiken zu minimieren und gleichzeitig ihre Wirksamkeit zu maximieren. (VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten). Diese Bewertungen zielen darauf ab, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit diesen Stoffen zu klären und können erforderlichenfalls zu EU-weiten Risikomanagementmaßnahmen führen.

In der Europäischen Union durchlaufen Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden, ein strenges Zulassungsverfahren, um sicherzustellen, dass sie die Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards erfüllen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt eine umfassende Liste dieser zugelassenen Stoffe

Zu den jüngsten Zulassungen für 2024 und 2025 gehören:

Wirkstoff CAS-Nummer EG-Nummer Produkttyp Startdatum der Genehmigung Evaluierende zuständige Behörde Zulassungs-/Bewertungsstatus
Alkyl (C12-16)-dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC/BKC (C12-16)) 68424-85-1 270-325-2 PT1 1.7.2024 Italien gebilligt
Alkyl (C12-16)-dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC/BKC (C12-16))

 

68424-85-1 270-325-2 PT2 1.7.2025 Italien gebilligt
Chrysanthemum cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Blüten von Tanacetum cinerariifolium, gewonnen mit überkritischem Kohlendioxid

 

    PT18 1.2.2025 Spanien gebilligt
Chrysanthemum cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Blüten von Tanacetum cinerariifolium, gewonnen mit überkritischem Kohlendioxid

 

    PT19 1.2.2024 Spanien gebilligt
Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt aus offenen und reifen Blüten von Tanacetum cinerariifolium, gewonnen mit Kohlenwasserstofflösungsmitteln

 

    PT18 1.2.2025 Spanien gebilligt
Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt aus offenen und reifen Blüten von Tanacetum cinerariifolium, gewonnen mit Kohlenwasserstofflösungsmitteln

 

    PT19 1.2.2024 Spanien gebilligt
Ameisensäure

 

64-18-6 200-579-1 PT2 1.11.2024 Belgien gebilligt
Ameisensäure

 

64-18-6 200-579-1 PT3 1.11.2024 Belgien gebilligt
Ameisensäure

 

64-18-6 200-579-1 PT4 1.11.2024 Belgien gebilligt
Ameisensäure

 

64-18-6 200-579-1 PT5 1.11.2024 Belgien gebilligt
Ozon, das aus Sauerstoff erzeugt wird

 

    PT2 1.7.2024 Niederlande gebilligt
Ozon, das aus Sauerstoff erzeugt wird

 

    PT4 1.7.2024 Niederlande gebilligt
Ozon, das aus Sauerstoff erzeugt wird

 

    PT5 1.7.2024 Niederlande gebilligt
Ozon, das aus Sauerstoff erzeugt wird

 

    PT11 1.7.2024 Niederlande gebilligt
Reaktionsmasse von N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N-methylammoniumpropionat und N,N-didecyl-N-(2-(2-hydroxyethoxy)ethyl)-N-methylammoniumpropionat und N,N-didecyl-N-(2-(2-(2-(2-hydroxyethoxy)ethoxy)ethyl)-N-methylammoniumpropionat

 

    PT2 1.2.2025 Italien gebilligt
Reaktionsmasse von N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N-methylammoniumpropionat und N,N-didecyl-N-(2-(2-hydroxyethoxy)ethyl)-N-methylammoniumpropionat und N,N-didecyl-N-(2-(2-(2-(2-hydroxyethoxy)ethoxy)ethyl)-N-methylammoniumpropionat

 

    PT4 1.2.2025 Italien gebilligt
Schwefeldioxid, das durch Verbrennung aus Schwefel entsteht

 

    PT4 1.10.2024 Deutschland gebilligt
thermisch behandelter Knoblauchsaft

 

    PT19 1.7.2025 Österreich gebilligt
Trihydrogenpentakalium von (Peroxomonosulfat) von (Sulfat)

 

70693-62-8 274-778-7 PT2 1.7.2025 Slowenien gebilligt
Trihydrogenpentakalium von (Peroxomonosulfat) von (Sulfat)

 

70693-62-8 274-778-7 PT3 1.7.2025 Slowenien gebilligt
Trihydrogenpentakalium von (Peroxomonosulfat) von (Sulfat)

 

70693-62-8 274-778-7 PT4 1.7.2025 Slowenien gebilligt
Trihydrogenpentakalium von (Peroxomonosulfat) von (Sulfat)

 

70693-62-8 274-778-7 PT5 1.7.2025 Slowenien gebilligt
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) 7173-51-5 230-525-2 PT1 1.2.2024 Italien gebilligt
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) 7173-51-5 230-525-2 PT5 1.2.2024 Italien gebilligt
Stickstoff aus der Umgebungsluft

 

      26.5.2024 Deutschland gebilligt

 

 

Zu den Zulassungen für 2026 gehören:

 

Wirkstoff CAS-Nummer EG-Nummer Produkttyp Startdatum der Genehmigung Zuständige Evaluierungsbehörde Status der Zulassung/Bewertung
2-Methyl-4-oxo-3-(prop-2-ynyl)cyclopent-2-en-1-yl 2,2-dimethyl-3-(2-methylprop-1-enyl)cyclopropancarboxylat

(Prallethrin)

 

23031-36-9 245-387-9 PT18 1.3.2026 Griechenland gebilligt
Reaktionsprodukte von Borsäure mit Didecylamin und Ethylenoxid (polymeres Betain)

 

214710-34-6 695-923-4 PT8 1.6.2026 Griechenland gebilligt
Silber Zink Zeolith

 

130328-20-0 603-404-0 PT2 1.3.2026 Schweden gebilligt
Silber Zink Zeolith

 

130328-20-0 603-404-0 PT7 1.3.2026 Schweden gebilligt
Silber Zink Zeolith

 

130328-20-0 603-404-0 PT9 1.3.2026 Schweden gebilligt

 

Eine detaillierte Liste aller genehmigten Wirkstoffe finden Sie auf der ECHA-Webseite: https://www.echa.europa.eu/web/guest/regulations/biocidal-products-regulation/approval-of-active-substances/list-of-approved-active-substances?utm_source=chatgpt.com

 

Wirkstoffe mit verlängerten Genehmigungszeiträumen

Die Europäische Union hat die Zeiträume für die Genehmigung mehrerer Wirkstoffe verlängert, um genügend Zeit für umfassende Erneuerungsbewertungen zu haben. Zu den bemerkenswerten Erweiterungen gehören:

  • Schwefel: Zulassung bis zum 15. April 2025 verlängert.​
  • Clomazon, Fludioxonil, Flufenacet: Zulassung bis zum 15. Juni 2025 verlängert.​
  • Tritosulfuron: Zulassung bis zum 15. Juli 2025 verlängert.​
  • Amidosulfuron, Lenacil, Fenoxaprop-P, Paraffinöl (CAS-Nr. 8042-47-5): Zulassung bis zum 15. August 2025 verlängert.​
  • Daminozid: Zulassung bis zum 15. September 2025 verlängert.​
  • Diflufenican: Zulassung bis zum 15. Januar 2026 verlängert.​
  • Difenoconazol: Zulassung bis zum 15. März 2026 verlängert.​
  • Eugenol, Geraniol, Thymol: Zulassung bis zum 30. April 2026 verlängert.​
  • Flumetralin: Zulassung bis zum 11. Mai 2026 verlängert.​
  • Esfenvalerat, Fenpyrazamine, Fluazifop P, 1-Naphthylacetamid, 1-Naphthylacetinsäure, Prohexadion, Spiroxamin: Zulassung bis zum 31. Mai 2026 verlängert.​
  • Bensulfuron, Chlortoluron, Deltamethrin, MCPA, MCPB: Zulassung bis zum 15. August 2026 verlängert.

 

Es ist von großem Vorteil, sich darüber zu informieren, welche Wirkstoffe in diesem und im kommenden Jahr zugelassen werden, damit sich die Kunden auf das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte vorbereiten können. Die Autorisierung ist ein langwieriges und komplexes Verfahren, das eine gründliche Analyse, eine sorgfältige Kontrolle und eine umfassende Vorbereitung der Dokumentation erfordert.

In solchen Fällen ist die Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns von unschätzbarem Wert. Ihr Fachwissen kann Kunden durch die verschiedenen Schritte des Prozesses führen, die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherstellen und die Chancen auf eine erfolgreiche Zulassung verbessern. Proaktiv und gut vorbereitet zu bleiben, ist der Schlüssel, um diesen komplizierten Prozess effektiv zu bewältigen.

Unser Beratungsunternehmen steht Ihnen für eine kompetente Unterstützung im Zulassungsprozess für Biozide zur Verfügung. Wir sind bestrebt, optimale Lösungen zu finden, die den geltenden Vorschriften entsprechen und auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

 

Die Ekotox-Zentren bieten Beratungsdienstleistungen und Unterstützung für Kunden im Bereich der EU-Chemikaliengesetzgebung – REACH-Registrierung, Alleinvertreter, REACH-Zulassung, REACH/CLP-Screening, Sicherheitsdatenblätter, Dienstleistungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

– Rufen Sie uns einfach an unter +421 2 45943712, senden Sie eine E-Mail an ekotox(at)ekotox.eu oder skypen Sie ekotox.bratislava