Gestaltung von Etiketten

Gestaltung der Etiketten
Alle Stoffe oder Zubereitungen, die nach den CPL-Verordnungen als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einem Gefahrzettel versehen werden. Dies ist in der Regel der erste Hinweis auf die Gefährlichkeit eines Produkts. Etiketten für die Lieferung sind so gestaltet, dass sie von denjenigen gelesen werden können, die regelmäßig mit dem Material in Berührung kommen, und nicht nur auf unmittelbare Gefahren hinweisen, wie es bei der Beförderung der Fall ist.

Die grundlegenden Elemente des Etiketts sind:

  • Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung
  • Einstufungssymbol (Gefahrensymbol)
  • R-Sätze (zur näheren Beschreibung der Gefahr)
  • Sicherheitshinweise (die geeignete Handhabungshinweise zur Beherrschung der Gefahr geben)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder Lieferanten
  • Kontaktnummer für Notfälle
  • Bestätigung der EU-Konformität, Ausstellungsdatum usw.

Die Kennzeichnung eines Produkts auf dem Etikett, wie z. B. der Handelsname, die chemische Bezeichnung usw., muss mit der in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführten Kennzeichnung übereinstimmen. Die Einstufung des Produkts, d. h. seine Symbole, Gefahrenbezeichnungen, Risiko- und Sicherheitshinweise, müssen mit den in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführten übereinstimmen.

Zusätzliche Informationen sind auf dem Gefahrenkennzeichen für Reinigungsmittel und Biozidprodukte erforderlich
Gestaltung der Etiketten