VIII der CLP-Verordnung. Anhang – Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden und ausschließlich für die industrielle Verwendung bestimmt sind, in harmonisierter Form gemeldet werden.
Vor dem zweiten Konformitätstermin für Gemische zur industriellen Verwendung war über das Einreichungsportal der ECHA ein geringfügiger Anstieg der Anzahl der Meldungen nur zur industriellen Verwendung zu beobachten. Allerdings machen Anwendungen für den industriellen Einsatz nur etwa 10 % aller Anwendungen für private und professionelle Nutzungsarten aus.
Unternehmen, die ihre Giftnotrufmeldung für Industriegemische vor dem 1. Januar 2024 im nationalen Format eingereicht haben, müssen ihre Daten bis zum 1. Januar 2025 im harmonisierten Format aktualisieren. Die Meldung muss unverzüglich im harmonisierten Format erfolgen, wenn sich die Gemischdaten ändern, wie z. B. Zusammensetzung, Produktidentifikatoren, Einstufung (für Gesundheits- oder physikalische Gefahren) oder toxikologische Gefahren.
ECHA Webseite: https://poisoncentres.echa.europa.eu/-/second-poison-centre-notifications-compliance-date-passed-smoothly
Ekotox PCN & UFI Webseite: https://ekotox.eu/ufi-pcn/