EkotoxInfo 03/2024

EkotoxInfo 03/2024

EkotoxInfo 03/2024

ÜBERARBEITUNG DER REINIGUNGSMITTELVERORDNUNG (REFIT) 

Reinigungsmittel haben als alltägliche Verbraucher- und Industrieprodukte erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch Wasserverschmutzung. Der Gehalt an Phosphor- und Stickstoffverbindungen führt zur Eutrophierung von Flüssen, das Grundwasser kann verunreinigt werden, wenn Waschmittelbestandteile nicht vollständig biologisch abbaubar sind, und Mikroplastik aus Verpackungen reichert sich in dieser Umgebung an. Darüber hinaus enthalten Waschmittel immer noch Stoffe, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Viele Waschmittel auf dem Markt enthalten noch immer gefährliche Stoffe, die das Hormonsystem schädigen. 

Am 28. April 2023 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Reinigungsmittelverordnung, der eine wichtige Gelegenheit bietet, die Kontrolle von Reinigungsmitteln auf dem europäischen Markt zu verbessern und so die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren. 

 

Ziel des Dekretentwurfs ist die Umsetzung des Zero Pollution Action Plan (ZPAP) und der Sustainable Chemicals Strategy (CSS). 

  • Minimiert gefährliche Stoffe (CMRs, endokrine Disruptoren, toxisch für ein bestimmtes Zielorgan bei einmaliger oder wiederholter Exposition, Atemwegssensibilisatoren, PBTs, vPvBs, PMTs, vPvMs, gefährlich für die Gewässer, Stoffe, die das Immunsystem, das neurologische System oder die Atemwege beeinflussen, Systeme und Substanzen mit spezifischer Organtoxizität)
  • Reduzierung des Einsatzes von Phosphaten und Phosphorverbindungen – Festlegung von Grenzwerten gemäß EU-Umweltzeichen
  • Verwenden Sie keine Kunststoffverpackungen für Tabletten oder Waschmittelkapseln
  • Ausweitung der Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit auf alle Waschmittel und Tenside

 

Zweck der vorgeschlagenen Verordnung 

  • zur Vereinfachung der Marktregeln 
  1. i. Entfällt die Verpflichtung, ein Datenblatt zur Zusammensetzung gefährlicher Reinigungsmittel bereitzustellen
  2. Abschaffung der obligatorischen Intervention zugelassener Laboratorien, die Tests gemäß der Verordnung durchführen

iii. Es besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme für Tenside zu beantragen, die die Kriterien der vollständigen biologischen Abbaubarkeit nicht erfüllen 

  1. In der EU tätiger Hersteller von Waschmitteln und Tensiden
  • Vereinfachung und Rationalisierung der Kennzeichnung 
  1. Einführung einer freiwilligen digitalen Kennzeichnung, wodurch die Kosten für die Industrie gesenkt und die Kennzeichnung für Endverbraucher klarer gestaltet wird
  2. Unterscheiden Sie zwischen verpackten Produkten und Produkten, die im Kartuschenformat verkauft werden, und wie Sie diese kennzeichnen
  • Förderung des Verkaufs innovativer sicherer Produkte (z. B. Waschmittel auf der Basis von Mikroorganismen). 
  • Einführung von Sicherheitsanforderungen für Hersteller von Mikroorganismen in Reinigungsprodukten 

vii. Die Verpflichtung der Hersteller, das Vorhandensein von Mikroorganismen in Wasch- und Reinigungsmitteln zu kennzeichnen, um die Verbraucher besser zu informieren 

  • Steigerung der Nachhaltigkeit und Sicherheit durch klare Regeln für nachgefüllte Waschmittel 

viii. Verbraucher erhalten die Informationen, die sie benötigen, wenn sie Nachfüllwaschmittel kaufen 

 

Die Vision der Nullverschmutzung zielt darauf ab, die Wasserverschmutzung bis 2050 auf ein Niveau zu reduzieren, das nicht mehr als schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt. 

 

https://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2023/0217/COM_COM(2023)0217_EN.pdf 

 

Der Verordnungsentwurf ist verfügbar: 

Ekotox Webseite: https://ekotox.eu/detergents/ 

Ekotox Webinare: https://ekotoxtraining.com/