Gesetzgebung zu Chemikalien
Corrigendum to Regulation (EC) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006)
OJ L136,volume 50, 29 May 2007
Berichtigung der Richtlinie 2006/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe (ABl. L 396 vom 30.12.2006)
OJ L136,volume 50, 29 May 2007
Die neue EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) trat am 20. Januar 2009 in Kraft: REGULATION (EC) No 1272/2008 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Ziel der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen zu gewährleisten.
Die CLP-Verordnung wendet die Terminologie, die Bewertungsgrundsätze und die Kriterien des GHS (Global Harmonisiertes System) an und enthält die Bestimmungen über das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung).
Wie die bisherigen Rechtsvorschriften ist auch die CLP-Verordnung in erster Linie als Selbsteinstufungssystem für Unternehmen gedacht. Sie sieht vor, dass nach dem Inkrafttreten die Frist für die
- Einstufung von Stoffen (gemäß den CLP-Regeln) der 30. November 2010 und für die
- die Einstufung von Gemischen (gemäß den CLP-Regeln) bis zum 31. Mai 2015.
Bis zu diesen Terminen sind die Gefahrstoffrichtlinie (67/548/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG) noch anwendbar; sie werden erst am 1. Juni 2015 außer Kraft gesetzt.