Die Frist für PCN-Anträge rückt näher – 01.2025.

Die Frist für PCN-Anträge rückt näher – 01.2025.

Die Frist für PCN-Anträge rückt näher – 01.2025.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Ende dieses Jahres eine Übergangsfrist abläuft, die es Unternehmern ermöglichte, gefährliche Gemische auf der Grundlage von Meldungen an die nationalen Giftnotrufzentralen in einem nicht harmonisierten System einzuführen. (ELDIOM-System). Nach dem 31. Dezember 2024 unterliegt die Meldung von Gemischen keiner Übergangsfrist mehr und alle gefährlichen Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen in einem harmonisierten Format gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gemeldet werden.

Das bedeutet, dass alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender, die geeignete Gemische für den Verbraucher, den gewerblichen und industriellen Gebrauch in Verkehr bringen und ihre Gemische noch nicht im Rahmen des neuen europäischen PCN-Systems angemeldet haben, unverzüglich eine Meldung gemäß den Anforderungen des Anhangs VIII (PCN) einreichen und den individuellen Formulierungsidentifikator (UFI) auf dem Etikett angeben müssen.

Inspektionen

Die Europäische Chemikalienagentur veröffentlichte in ihrem Kontrollprogramm 2024-25, dass “das Forum auch Maßnahmen zur Harmonisierung der Durchsetzung neuer Vorschriften, die vollständig in Kraft getreten sind, Vorrang einräumen wird. Dazu gehören Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen über Gemische von nationaler Tragweite an die benannten Behörden und Giftnotrufzentralen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung, für die der Übergangszeitraum im Jahr 2025 endet.”

Das bedeutet, dass PCN-Meldungen und übermittelte Informationen im Jahr 2025 durch nationale Inspektionen überprüft werden können.

Kennen Sie Ihre Verantwortlichkeiten

Die Meldungen sind von Unternehmern einzureichen, die Gemische in Verkehr bringen, die hinsichtlich der Gefahren für die menschliche Gesundheit oder physikalischer Gefahren eingestuft sind.

Wenn Sie nicht wissen, ob diese Verpflichtungen auf Sie zutreffen, wenn Sie nicht wissen, welche Informationen Sie vorbereiten sollen und wie Sie ein gefährliches Gemisch melden sollen – wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses der Meldung an eine Giftnotrufzentrale sowie bei der Sammlung der erforderlichen Informationen, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

ECHA: Das Konformitätsdatum für die zweite Meldung an Giftnotrufzentralen ist abgelaufen