CLP-Verordnung – 22. ATP

CLP-Verordnung – 22. ATP

CLP-Verordnung – 22. ATP

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 der Kommission vom 19. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe

Die Verordnung tritt am 20. Oktober 2024 in Kraft und ist ab dem 1. Mai 2026 verbindlich.

Es wird eingeführt:

  • 27 neue Einträge mit harmonisierter Klassifikation,• 16 Änderungen an den Klassifikationen bestehender Einträge• und die Streichung von 7 Einträgen.

Einige gängige Chemikalien wie Formaldehyd, Ameisensäure, n-Hexan und Hexylsalicylat sind von diesem ATP betroffen.

Es ist auch erwähnenswert, dass die Klassifizierung von Silber jetzt auf drei Arten harmonisiert ist, basierend auf der Partikelgröße. Die Kommission entschied sich für die Einstufung in die Reproduktionstoxizität der Kategorie 2, H361f.

Verordnung (EU) 2024/2564: Delegierte Verordnung – EU – 2024/2564 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

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