Die ECHA wird im Januar 2025 sechs besonders besorgniserregende Stoffe in die Kandidatenliste

Die ECHA wird im Januar 2025 sechs besonders besorgniserregende Stoffe in die Kandidatenliste

Die ECHA wird im Januar 2025 sechs besonders besorgniserregende Stoffe in die Kandidatenliste

ECHA/NR/24/38 aufnehmen

Die EU-Kandidatenliste für REACH wird um 6 Stoffe erweitert:

  • Octamethyltrisiloxan (EC 203-497-4, CAS 107-51-7)
  • O,O,O-Triphenylphosphorothioat (EC 209-909-9, CAS 597-82-0)
  • Reaktionsmasse von: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenylderivaten (EC 421-820-9, CAS 192268-65-8)
  • Perfluamin (EC 206-420-2, CAS 338-83-0)
  • Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit
  • 6-[(C10-C13)-alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure (EC 701-118-1, CAS-Nr. 2156592-54-8)

Rechtliche Pflichten und Konsequenzen für Unternehmen

Durch die Aufnahme in die Kandidatenliste werden den Unternehmen im Rahmen der REACH-Verordnung neue rechtliche Verpflichtungen auferlegt:

  • Informationsanforderungen: Enthält ein Erzeugnis SVHC aus der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Massenanteil), müssen die Lieferanten Kunden und Verbraucher über sichere Verwendungspraktiken informieren. Verbraucher haben das Recht, sich über das Vorhandensein von SVHC in Produkten zu erkundigen.
  • SCIP: Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA benachrichtigen, wenn ihre Erzeugnisse SVHC in Konzentrationen von mehr als 0,1 % enthalten. Diese Informationen werden dann in die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) der ECHA aufgenommen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Meldung an die ECHA: Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme in die Liste benachrichtigen, wenn ihre Produkte SVHC enthalten.
  • Aktualisierungen des Sicherheitsdatenblatts (SDB): Lieferanten aus der EU und dem EWR müssen das SDB für jedes Produkt aktualisieren, das Stoffe aus der Kandidatenliste enthält, unabhängig davon, ob es sich um Stoffe in reiner Form oder in Gemischen handelt.

Darüber hinaus sind Produkte, die SVHC enthalten, nicht für das EU-Umweltzeichen geeignet, das Produkte mit geringeren Umweltauswirkungen fördert.

Ekotox EU REACH Webseiten: https://ekotox.eu/reach-regulation/

Webseiten von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.eu/chemicals-management/