.Die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 führt wesentliche Aktualisierungen der Kennzeichnung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union ein, wobei Nachhaltigkeit, Digitalisierung und mehr Transparenz im Vordergrund stehen.
Mit der überarbeiteten Verordnung werden mehrere wesentliche Ziele eingeführt:
-
CE-Kennzeichnung und Umweltverträglichkeit
Nach der neuen Verordnung umfasst die CE-Kennzeichnung nun sowohl die technische als auch die ökologische Leistung und entspricht damit den aktualisierten Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Hersteller sind verpflichtet, Umweltaussagen zu begründen und diese im digitalen Produktpass (DPP) des Produkts widerzuspiegeln.
- Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)
Die Einhaltung schreibt vor, dass Leistungs- und Konformitätserklärungen Umweltdaten wie Klimaauswirkungen und technische Spezifikationen enthalten. Diese Informationen müssen überprüft und den Regulierungsbehörden über das DPP zugänglich gemacht werden. Bis zur Entwicklung neuer Standards bleiben die bestehenden Methoden und Standards akzeptabel.
-
Digitale Produktpässe (DPP)
Eine bemerkenswerte Neuerung ist die Einführung von digitalen Produktpässen, die als digitale Speicher für Produktspezifikationen und Umweltdaten dienen. Dies erleichtert den Zugang zu Informationen für Regulierungsbehörden und Produktnutzer, wie z. B. Architekten und Bauherren.
Zeitplan für die Implementierung
Die Verordnung trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 8. Januar 2026, wobei bestimmte Artikel und Anhänge ab dem 7. 01. 2025 und andere ab dem 8. Januar 2027 anwendbar werden.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union zu harmonisieren und Nachhaltigkeit, Innovation und Transparenz in der Branche zu fördern.
Über die EU-Verordnung 2024/3110
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für alle Bauprodukte, die für den dauerhaften Einbau in Gebäude und Infrastrukturen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt sind. Es umfasst:
- Bauprodukte (z. B. Stahl, Beton, Holz)
- Dämmstoffe
- Bedachungs- und Fassadensysteme
- Sanitär und elektrische Komponenten
Produktanforderungen
Gemäß der CPR 2024/3110 müssen Bauprodukte strenge Leistungs- und Sicherheitskriterien erfüllen, um ihre Eignung für den Einsatz auf dem europäischen Markt zu gewährleisten. Zu diesen Anforderungen gehören Langlebigkeit, mechanische Beständigkeit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheits- und Umweltschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Ressourcennutzung. Die Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen von Produkten gründliche Tests durchführen und Unterlagen vorlegen, die die Einhaltung dieser grundlegenden Anforderungen belegen.
Grundlage für die Einhaltung kann unter anderem sein:
- die Verwendung spezifischer Werkstoffe, die auch hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung spezifiziert werden können;
- Sicherheit während des Transports, der Installation, der Wartung, der Verwendung, des Abbaus und der Behandlung am Ende der Lebensdauer, einschließlich Wiederverwendung und Recycling – gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Laien;
- Erscheinungsbild von Produkten, wie z. B. Design, Herstellung und Verpackung, um inhärenten Sicherheitsrisiken – wie z. B. chemischen Risiken durch Leckage oder Auslaugung – während ihres gesamten Lebenszyklus nach dem Stand der Technik und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu begegnen
ECHA-Link zur Verordnung (EU) 2024/3110: Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ekotox-Webseite zum Thema Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/
Ekotox-Webseite zu REACH: https://ekotox.de/reach-verordnung/