EU-Produkt-Grundverordnung (GPSR)

Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) (Verordnung (EU) 2023/988) aktualisiert und stärkt die Verbraucherschutzgesetze, indem sie sicherstellt, dass alle auf dem EU-Markt erhältlichen Produkte hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS) und trat offiziell am 13. Juni 2023 in Kraft, wobei die vollständige Durchsetzung am 13. Dezember 2024 beginnt.

Hauptaspekte des GPSR:

  • Erweiterte Abdeckung – Gilt sowohl für physische Geschäfte als auch für Online-Verkäufe, einschließlich Produkte, die über digitale Marktplätze angeboten werden.
  • Verbesserte Aufsicht – Die Regulierungsbehörden haben mehr Befugnisse, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, Regeln durchzusetzen und bei Bedarf Produktrückrufe anzuordnen.
  • Verpflichtungen für Unternehmen – Hersteller und Verkäufer müssen sicherstellen, dass ihre Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus sicher sind , Risikobewertungen durchführen und detaillierte Aufzeichnungen führen.
  • Fokus auf digitale und KI-Risiken – Neue Bestimmungen befassen sich mit potenziellen Gefahren durch fortschrittliche Technologien, Cybersicherheitsbedrohungen und KI-gesteuerte Produkte.
  • Verantwortlichkeiten für Online-Marktplätze – E-Commerce-Plattformen müssen eng mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, schnell auf Sicherheitsbedenken reagieren und die Rückverfolgbarkeit von Produkten
  • Verbesserter Rückrufprozess – Stärkt die Verwaltung von Produktrückrufen und stellt sicher, dass die Verbraucher ordnungsgemäß informiert und bei Bedarf entschädigt werden.
  • Härtere Strafen – Unternehmen, die sich nicht daran halten, können mit Geldstrafen von bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.

Das GPSR modernisiert die EU-Sicherheitsvorschriften, um den neuen Herausforderungen in einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt zu begegnen und sicherere Produkte und einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten.

Im Folgenden sind einige der auf dem Markt erhältlichen Produkte aufgeführt, die gegen die Produktsicherheitsanforderungen gemäß der EU-GPSR verstoßen:

  1. Ohrringe im böhmischen Stil enthalten eine übermäßige Menge an Cadmium, etwa 87,5 % des Gewichts. – Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093662?lang=en
  2. Babyschnuller können beim Auseinanderbrechen Ersticken verursachen und kleine Teile davon freisetzen. Darüber hinaus enthält der Schnuller flüchtige Verbindungen. Diese können Reizungen, Kopfschmerzen, Organschäden und langfristige Gesundheitsrisiken verursachen. – Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093064?lang=en
  3. Arbeitsschutzhandschuhe: Das Leder im Produkt enthält Chrom VI in einer Menge von 20,5 mg/kg, das Hautreizungen hervorrufen kann. – Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10074800?lang=en

 

ECHA-Webseite: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/news/eus-general-product-safety-regulation-gpsr-new-era-consumer-protection

Ekotox Chemicalien-Management Webseite: https://ekotox.de/chemikalien-management/

REACH-Konferenz 2025: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2025/