Am 10. November hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung zur Änderung der Anhänge der Kosmetikverordnung veröffentlicht. Die Änderung betrifft:
– Begrenzung von Butylhydroxytoluol (BHT) auf eine maximale Konzentration von 0,001 % in Mundwasser, 0,1 % Zahnpasta und 0,8 % in anderen Rinse-off- und Leave-on-Produkten
– Begrenzung von Acid Yellow 3 auf 0,5 % in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln
– Begrenzung des Bestandteils Homosalat auf 7,43 % für Gesichtsprodukte
– Bis-(Diethylaminohydroxybenzoyl Benzoyl) Piperazin und seine Nano-Form – maximale Konzentration bis zu 10 % und Begrenzung der Inhalationsexposition
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung – dem 01.12.2022 – in Kraft.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2195&from=de