Änderungen in den kosmetischen Inhaltsstoffen

Änderungen in den kosmetischen Inhaltsstoffen

Änderungen in den kosmetischen Inhaltsstoffen

Am 10. November hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung zur Änderung der Anhänge der Kosmetikverordnung veröffentlicht. Die Änderung betrifft:

– Begrenzung von Butylhydroxytoluol (BHT) auf eine maximale Konzentration von 0,001 % in Mundwasser, 0,1 % Zahnpasta und 0,8 % in anderen Rinse-off- und Leave-on-Produkten

– Begrenzung von Acid Yellow 3 auf 0,5 % in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln

– Begrenzung des Bestandteils Homosalat auf 7,43 % für Gesichtsprodukte

– Bis-(Diethylaminohydroxybenzoyl Benzoyl) Piperazin und seine Nano-Form – maximale Konzentration bis zu 10 % und Begrenzung der Inhalationsexposition

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung – dem 01.12.2022 – in Kraft.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2195&from=de