Jeder vierte Stoff, der aus Abfällen zurückgewonnen wird, entspricht nicht der REACH-Verordnung

Jeder vierte Stoff, der aus Abfällen zurückgewonnen wird, entspricht nicht der REACH-Verordnung

Jeder vierte Stoff, der aus Abfällen zurückgewonnen wird, entspricht nicht der REACH-Verordnung

Die ECHA hat geprüft, ob aus Abfällen gewonnene Stoffe die Bedingungen für eine Ausnahme von der Stoffregistrierung gemäß REACH erfüllen. Die erhaltenen Ergebnisse zeigten, dass 26 % der Stoffe die Bedingungen im Bereich von:

– die Identität des zurückgewonnenen Stoffes mit dem ursprünglichen, in REACH registrierten Stoff

– die Verfügbarkeit von Informationen zur sicheren Verwendung

Die ECHA empfiehlt den Abfallunternehmen, ihre Kenntnisse über die Gesetzgebung zu zurückgewonnenen Stoffen zu verbessern und Informationen darüber zu sammeln, wie die Stoffe von ihren Kunden verwendet werden. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden die Situation der auf den Markt gebrachten rückgewonnenen Stoffe überwachen und die Sicherheit für Mensch und Umwelt verbessern.

Die ECHA empfiehlt, das Thema Stoffrückgewinnung aus Abfall in das EU-weite Enforcement-Projekt und die Überarbeitung des Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen aufzunehmen.

https://echa.europa.eu/de/-/one-in-four-substances-recovered-from-waste-non-compliant-with-reach

 

Das Unternehmen Ekotox Center hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie den Bestimmungen der REACH-Verordnung unterliegen, ob Sie die Ausnahmeregelung nutzen können, oder führt Sie durch den gesamten Registrierungsprozess.

https://ekotox.de/reach-registration/