EUDR Simplifation Review

EUDR Simplifation Review

EUDR Simplifation Review

4. Mai 2026 – Die Kommission veröffentlichte einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen für eine reibungslose und effektive Umsetzung nach der Zustimmung der Mitgesetzgeber im vergangenen Dezember. Diese Maßnahmen werden wirtschaftlichen Akteuren, Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Akteuren zusätzliche Klarheit schaffen und gleichzeitig rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit garantieren. Mit dem heutigen Paket erfüllt die Kommission ihr Versprechen gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat, eine Vereinfachungsüberprüfung der überarbeiteten Verordnung durchzuführen, und bereitet die Anwendung der Verordnung bis Ende dieses Jahres vor.

Zu den Maßnahmen gehören ein Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, ein aktualisiertes Leitfadendokument und häufig gestellte Fragen sowie ein Entwurf eines delegierten Gesetzes zum Produktumfang der EUDR. Darüber hinaus legt die Kommission den Mitgliedstaaten ein aktualisiertes Durchführungsgesetz zum Informationssystem vor.

Der Bericht enthält eine Reihe neuer Vereinfachungsmaßnahmen:

Erstens hat die Kommission die Leitlinien und häufig gestellte Fragen aktualisiert, um zentrale Anliegen der Interessengruppen zu adressieren. Insbesondere erläutern diese Dokumente die Möglichkeit, mehrere Lieferungen unter einer einzigen Due-Diligence-Erklärung abzudecken, und erläutern zum Beispiel, wie Forstverbände Informationen im Namen einzelner Forstbesitzer einreichen können. Die Kommission gibt außerdem weitere praktische Leitlinien zu den Verpflichtungen der nachgelagerten Betreiber, einschließlich der Identifikation ihrer Position in Lieferketten und der Möglichkeit, dass ein Unternehmen sowohl Importeur als auch Produzent sein kann. Es bestätigt auch, dass ihre Rolle auf die passive Sammlung und Aufbewahrung relevanter Informationen beschränkt ist. Es werden Erklärungen zu Themen wie E-Commerce, Geolokalisierungsalternativen und zur Festlegung von Größenschwellenwerten für Mikro- und kleine Primärbetreiber gegeben. Darüber hinaus stellen die Leitlinien- und häufig gestellten Fragen-Dokumente klar, dass die Informationserhebung im Hinblick auf die Legalität proportional zum Risikoniveau sein sollte, wobei detailliertere Nachweise nur in risikoreicheren Lieferketten erforderlich sind. Darüber hinaus werden in den aktualisierten EUDR Supply Chain Infographics benutzerfreundliche praktische Beispiele zur Veranschaulichung der verschiedenen Lieferkettenszenarien bereitgestellt. Die Kommission wird die Leitlinien und die häufig gestellten Fragen weiterhin bei Bedarf aktualisieren und dabei das Feedback der Interessengruppen berücksichtigen.

Zweitens wurde der Produktumfang im Entwurf des delegierten Gesetzes (2) zur öffentlichen Rückmeldung veröffentlicht, um eine kohärentere Anwendung der Verordnung zu gewährleisten, einschließlich vorgeschlagener Ergänzungen ausgewählter nachgelagerter Produkte wie löslichen Kaffees und bestimmter Palmölderivate (einschließlich Seife aus Palmöl) sowie einigen vorgeschlagenen Ausnahmen des Anwendungsbereichs. wie Leder, Muster und erneuerte Reifen.

Drittens skizziert der Bericht auch weitere Entwicklungen des Informationssystems. Dazu gehören die im überarbeiteten EUDR-Text geforderten Aktualisierungen, wie die Aufnahme vereinfachter Erklärungen, sowie zusätzliche von den Interessengruppen geforderte Funktionalitäten, einschließlich der freiwilligen Gruppierung der Due-Diligence-Referenznummern. Insgesamt stellen diese Verbesserungen sicher, dass das System robust ist und bereit ist, die reibungslose Anwendung der Verordnung ab dem Inkrafttreten zu unterstützen.

Viertens stellt der Bericht die geplante Einrichtung neuer Handelserleichterungsinstrumente vor, wie etwa Repositorien für Gesetze von Ländern, die relevante EUDR-Produkte produzieren, sowie Zertifizierungen oder andere von Dritten verifizierte Systeme, die auf die EUDR fallenden Rohstoffe anwendbar sind, mit dem Ziel, die Einhaltung und Legalität zu erleichtern. Die quantitative Bewertung zeigt, dass die zusammen beschriebenen Vereinfachungsmaßnahmen voraussichtlich die jährlichen Compliance-Kosten für Unternehmen, die EUDR-Verpflichtungen unterliegen, um etwa 75 % im Vergleich zu den anfänglichen Compliance-Kosten senken werden.

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vereinfachungsüberprüfung der Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Produkte aus der Union auf dem Unionsmarkt und zum Export bestimmter Rohstoffe und Produkte im Zusammenhang mit Abholzung und Forstdegradierung (EUDR): https://environment.ec.europa.eu/document/download/a3c5c3a0-232e-43c4-b0b8-1eecb1df45c7_en?filename=Report%20from%20the%20Commission%20to%20the%20Council%20and%20Parliament%20on%20the%20EUDR.pdf
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