Umsetzung von REACH
Um die Anforderungen der REACH-Verordnung zu erfüllen
Die Ekotox-Zentren bieten einen Beratungsservice an, der sich auf die REACH-Gesetzgebung, das Chemikalienmanagement in Bezug auf die in Ihrem Unternehmen verwendeten chemischen Stoffe und Gemische und die Kommunikation in der Lieferkette sowie die Auswirkungen der Chemikaliengesetzgebung auf einzelne Artikel und Produkte konzentriert ….
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +421 2 45943712 oder per E-Mail unter ekotox(at)ekotox.sk
Die Erstbewertung der Verpflichtungen des Unternehmens konzentriert sich hauptsächlich auf die folgenden Bereiche:
ANALYSE DER IST-SITUATION, Ermittlung der Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten, seiner Lieferkette und der Verwendung von chemischen Stoffen und Gemische
IDENTIFIZIERUNG VON VERPFLICHTUNGEN, Bestimmung der Position des Unternehmens in Bezug auf die Chemikaliengesetzgebung
IDENTIFIZIERUNG DER NICHTVEREINBARKEIT MIT DER REACH-Verordnung: Die Kenntnis der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen ermöglicht die Ermittlung von Schwachstellen und Bereichen, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern
EMPFEHLUNG, Vorschlag von Lösungen und Verfahren, die umgesetzt werden sollen
REACH + CLP SCREENING gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission und der damit verbundenen nationalen Rechtsvorschriften.
Content of service:
Inhalt der Dienstleistung:
- Chemische Stoffe, Gemische, Produkte und Erzeugnisse + auf der Grundlage von Kundendaten – Sicherheitsdatenblätter, Interviews und zusätzliche Dokumentationen…
- Position des Unternehmens in der Lieferkette unter der Chemikaliengesetzgebung:
Verfügbarkeit und Korrektur der Basisdokumentation – Sicherheitsdatenblätter, Expositionsszenarien, interne Dokumentation ;
-Registrierung, Anmeldung, Zulassung;
-Festlegung der Verantwortung und des Kontrollsystems im Unternehmen;
-Erfüllung der Anforderungen der Lieferanten;
-Anforderungen der nachgeschalteten Anwender. - Identifizierung einzelner chemischer Stoffe auf der Grundlage ihrer Eigenschaften aus den Unterlagen des Kunden und Suche nach Daten aus zusätzlichen relevanten Informationsquellen – Datenbanken. Identifizierung von Erzeugnissen, für die ein Zusammenhang mit den Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung besteht.
- Kategorisierung von chemischen Stoffen: SVHC, Einschränkungen, Klassifizierung, Zulassung.
REACH – Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
REACH ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und eine Reihe von europäischen Richtlinien und Verordnungen in einem einzigen System ersetzt.
Das Ziel des REACH-Systems:
- Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt bei der Verwendung von chemischen Stoffen
- Diejenigen, die Chemikalien auf den Markt bringen (Hersteller und Importeure sind dafür verantwortlich, die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken zu verstehen und zu beherrschen)
- Ermöglichung des freien Verkehrs von Stoffen auf dem EU-Markt
- Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU
- Förderung alternativer Methoden zur Bewertung der gefährlichen Eigenschaften von Stoffen, z. B. der quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung (QSAR), und ähnlicher Methoden
Anwendungsbereich und Ausnahmen:
REACH bezieht sich auf Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne hergestellt oder eingeführt werden. Im Allgemeinen konzentriert sich REACH auf einzelne chemische Stoffe, die in Gemischen oder in Erzeugnissen enthalten sind (wenn der Stoff unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen der Erzeugnisse freigesetzt werden soll).
Einige Stoffe sind ausdrücklich ausgeschlossen:
- radioaktive Stoffe
- Stoffe unter zollamtlicher Überwachung
- Beförderung von Stoffen
- nicht isolierte Zwischenprodukte
- Abfälle
- einige natürlich vorkommende Stoffe mit geringem Risiko
Einige Stoffe, die unter spezifische Rechtsvorschriften fallen, entsprechen den Bestimmungen, darunter:
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe
- Pflanzenschutzmittel und Biozide
Für andere Stoffe gibt es angepasste Bestimmungen in der REACH-Verordnung, wenn sie unter bestimmten Bedingungen verwendet werden:
- isolierte Zwischenprodukte
- Stoffe, die in Forschung und Entwicklung verwendet werden
Wenn Sie die Implementierung von REACH in Ihrem Unternehmen in Auftrag geben, bieten wir
- Ausarbeitung der Vorregistrierungsunterlagen in REACH-IT: #
- Ausarbeitung der REACH-Registrierungsdokumentation – IUCLID 6: #
- Stoffsicherheitsbeurteilung und Ausarbeitung des Stoffsicherheitsberichts: #
- Einreichungsdokumentation bei der ECHA;
- Vertretung im Namen Ihres Unternehmens im Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF): #
- REACH-Zulassung: #
- Management der für Ihr Unternehmen relevanten Lieferanten und nachgeschalteten Anwender: #
- Management von Erzeugnissen in Ihrem Unternehmen…
Die professionellen Mitarbeiter des Ökotoxikologischen Zentrums verfügen über praktische Erfahrungen bei der Umsetzung der Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung für ein breites Spektrum von Unternehmen aus verschiedenen Branchen – Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender …
Wir bieten einen Beratungsservice speziell für Ihr Unternehmen an.