Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten

Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten

Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten

VERORDNUNG DER KOMMISSION (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten.

Bis zum 31. Juli 2026 wird die EU eine massive Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung von Duftallergenen für kosmetische Produkte umsetzen.
Kennzeichnung von Duftallergenen – bedeutende regulatorische Aktualisierung für die Branche!

Wichtige regulatorische Änderungen
Die Anzahl der Allergene, die deklariert werden müssen, steigt: von 26 auf 82 Substanzen.

Insgesamt müssen nun 56 neue Duftallergene in der Zutatenliste angegeben werden.
Diese Allergene müssen in der INCI-Zutatenliste aufgeführt sein, wenn sie die festgelegten Schwellenwerte der Kosmetikverordnung überschreiten.

Regulatorischer Zeitrahmen

Die Verordnung legt zwei unterschiedliche Übergangsfristen fest, abhängig vom Marktstatus des Produkts: 31. Juli 2026 – Markteinführung
Ab diesem Datum: Nur konforme Produkte dürfen auf den EU-Markt gebracht werden. Gilt für neue Produkte oder neue Chargen, die freigegeben/importiert werden. Nicht konforme Produkte dürfen nicht neu in die Lieferkette eingeführt werden.
31. Juli 2028 – Marktverfügbarkeit

Ab diesem Datum: Nur konforme Produkte dürfen verkauft, geliefert oder vertrieben werden. Gilt für Distributoren, Einzelhändler, verbleibende Bestände
Nach diesem Datum: Kein Durchverkauf alter (nicht konformer) Aktien erlaubt.
Auswirkungen auf die Kosmetikindustrie

Diese regulatorische Änderung bringt eine erhebliche Compliance-Belastung im gesamten Sektor mit sich:

Produktformulierungsüberprüfung – Unternehmen müssen bestehende Formulierungen auf das Vorhandensein neu gelisteter Allergene prüfen
Eine Reformulierung kann erforderlich sein, wenn die Allergenwerte hoch sind
Aktualisierungen von Kennzeichnung und Verpackung

Deutliche Zunahme der Label-Komplexität. Möglicher Bedarf für:

– Neugestaltung der Verpackung
– Optimierung des Etikettenraums (insbesondere für kleine Formate)
– mehrsprachige Aktualisierungen

Lieferantendaten und Kommunikation in der Lieferkette

Unternehmen müssen aktualisierte Allergendaten von Duftanbietern einholen
Erhöhter Bedarf an: detaillierten Zusammensetzungsdaten und verbesserter Zusammenarbeit mit Lieferanten

CPSR und Produktinformationsdatei (PIF)

Sicherheitsbewertungen müssen aktualisiert werden: Neubewertung der Allergenexposition; Aktualisierung der toxikologischen Profile = Auswirkung auf: Kosmetische Produktsicherheitsberichte (CPSR); Produktinformationsdateien (PIF)

Marktzugang und Übergangsrisiken

Seit dem 31. Juli 2026 dürfen nur konforme Produkte auf dem EU-Markt angeboten werden. Zu den wichtigsten Risiken gehören:
– Nicht konforme Bestände, die in Lieferketten verbleiben
– Verzögerungen bei Label-Updates
– unzureichende Lieferantendaten

Empfohlene Maßnahmen für Unternehmen

Um die rechtzeitige Einhaltung sicherzustellen, sollten Unternehmen:
! Führen Sie eine Portfolio-Gap-Analyse durch
! Fordern Sie aktualisierte Allergenzusammensetzungsdaten von Lieferanten an

Aktualisierung: Zutatenlisten (INCI); Etiketten und Verpackungskunstwerke; CPSR- und PIF-Dokumentation.
– Planübergangsstrategie für nicht konforme Produkte
– Koordination von Regulierungs-, F&E- und Verpackungsteams frühzeitig

Wie Ekotox Sie unterstützen kann: Analyse regulatorischer Lücken; Duftallergen-Screening; CPSR-Vorbereitung und Aktualisierungen; Label-Compliance und Artwork-Review.
Volle Unterstützung bei den Verpflichtungen der EU-Kosmetikverordnung

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VERORDNUNG DER KOMMISSION (EU) 2023/1545: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1545

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