EkotoxInfo 03/2024

EkotoxInfo 03/2024

Wir stellen eine Auswahl wichtiger Informationen im Bereich der EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien und Produkte sowie des Chemikalienmanagements zur Verfügung:

 

  1. Clean Industrial Deal (26. Februar 2025, Brüssel)
  2. Neue Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten
  3. Kosmetikverordnung – Öffentliche Konsultation
  4. CLP-Verordnung – Neue Anforderungen
    1. Anforderungen an die Niederlassung von Lieferanten gemäß der CLP-Verordnung
    2. Allgemeine Pflichten von Händlern
    3. Verpflichtende Gefahrenhinweise in der Werbung
    4. Anforderungen an den Fernabsatz nach der CLP-Verordnung
    5. Anforderungen an die digitale Etikettierung
    6. Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung
    7. Allgemeine Anforderungen an Nachfüllstationen
    8. Neue Gefahrenklassen in der aktualisierten CLP-Verordnung
    9. Einstufungsansatz für komplexe Stoffe
    10. Schätzungen der akuten Toxizität (ATE)
  5. Die “Chemical Management – REACH Conférence 2025” findet vom 22. bis 23. September 2025 in Kattowitz, Polen, statt.

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  1. Clean Industrial Deal – Ein Plan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der EU

Hauptelemente des Clean Industrial Deal:

  • Steigerung der Nachfrage nach sauberen Produkten
  • Finanzierung des Übergangs zu einer sauberen Umwelt
  • Zirkularität und Zugang zu Materialien
  • Globales Handeln
  • Qualifikationen und hochwertige Arbeitsplätze

Ekotox Nachrichten-Website: https://ekotox.de/news/sauberes-industriegeschaft/

REACH Ekotox Webseite: https://ekotox.de/reach-verordnung/

 

  1. Neue Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten

Mit der überarbeiteten EU-Verordnung 2024/3110 werden mehrere wesentliche Ziele eingeführt:

CE-Kennzeichnung und Umweltverträglichkeit

Nach der neuen Verordnung umfasst die CE-Kennzeichnung nun sowohl die technische als auch die ökologische Leistung und entspricht damit den aktualisierten Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Hersteller sind verpflichtet, Umweltaussagen zu begründen und diese im digitalen Produktpass (DPP) des Produkts widerzuspiegeln.

Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)

Die Einhaltung schreibt vor, dass Leistungs- und Konformitätserklärungen Umweltdaten wie Klimaauswirkungen und technische Spezifikationen enthalten. Diese Informationen müssen überprüft und den Regulierungsbehörden über das DPP zugänglich gemacht werden. Bis zur Entwicklung neuer Standards bleiben die bestehenden Methoden und Standards akzeptabel.

Digitale Produktpässe (DPP)

Eine bemerkenswerte Neuerung ist die Einführung von digitalen Produktpässen, die als digitale Speicher für Produktspezifikationen und Umweltdaten dienen. Dies erleichtert den Zugang zu Informationen für Regulierungsbehörden und Produktnutzer, wie z. B. Architekten und Bauherren.

Ekotox News Webseite: https://ekotox.de/news/eu-fuhrt-neue-vorschriften-zur-verbesserung-der-sicherheit-nachhaltigkeit-und-wettbewerbsfahigkeit-von-bauprodukten-ein/

  1. Kosmetikverordnung – Öffentliche Konsultation

Die Europäische Kommission hat das Evaluierungsverfahren für die Kosmetikverordnung eingeleitet, das im Rahmen des REFIT-Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung durchgeführt wird. Das Ergebnis der Evaluierung besteht darin, aufzuzeigen, welche Elemente und Bereiche der Verordnung gut funktionieren und welche geändert und an die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Grünen Deal oder dem digitalen und grünen Wandel angepasst werden müssen und ob der derzeitige Inhalt der Verordnung seine Rolle erfüllt.

Die öffentliche Konsultation dauert 4 Wochen bis zum 21. März 2025.

Ekotox News Webseite: https://ekotox.de/news/kosmetikverordnung-offentliche-konsultation/

  1. CLP-Verordnung – Neue Anforderungen

  • Anforderungen an die Niederlassung von Lieferanten gemäß der CLP-Verordnung

https://ekotox.de/anforderungen-an-die-niederlassung-von-lieferanten-gemas-der-clp-verordnung/

  • Allgemeine Pflichten von Händlern

https://ekotox.de/allgemeine-pflichten-von-handlern/

  • Verpflichtende Gefahrenhinweise in der Werbung

https://ekotox.de/verpflichtende-gefahrenhinweise-in-der-werbung/

  • Anforderungen an den Fernabsatz nach der CLP-Verordnung

https://ekotox.de/anforderungen-an-den-fernabsatz-nach-der-clp-verordnung/

  • Anforderungen an die digitale Etikettierung

https://ekotox.de/anforderungen-an-die-digitale-etikettierung/

  • Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung

https://ekotox.de/allgemeine-anforderungen-an-die-kennzeichnung/

  • Allgemeine Anforderungen an Nachfüllstationen

https://ekotox.de/allgemeine-anforderungen-an-nachfullstationen/

  • Neue Gefahrenklassen in der aktualisierten CLP-Verordnung

https://ekotox.de/neue-gefahrenklassen-in-der-aktualisierten-clp-verordnung/

  • Einstufungsansatz für komplexe Stoffe

https://ekotox.de/einstufungsansatz-fur-komplexe-stoffe/

  • Schätzungen der akuten Toxizität (ATE)

https://ekotox.de/schatzungen-der-akuten-toxizitat-ate/

“Chemikalienmanagement – REACH-Konferenz 2025”

Kattowitz, Polen, 22. – 23. September 2025.

Was wir von der REACH 2024-Konferenz mit nach Hause genommen haben:

* Alle warten auf eine Richtung innerhalb der neuen Kommission – Chemikalienmanagement wird zu einer interdisziplinären Angelegenheit, die durch verschiedene Bereiche der EU-Gesetzgebung geregelt wird – wie ein Ausbruch aus dem Nebel eines verborgenen Vulkans

* Die in den politischen Leitlinien 2024-2029 versprochene Vereinfachung könnte wahrscheinlich möglich sein, aber die “Optimierung” könnte besser funktionieren. Die Optimierung erfordert viele Diskussionen, Daten/Informationen und Kompromissbereitschaft

* Die am häufigsten verwendeten Wörter “Unsicherheit” und “Wettbewerbsfähigkeit”

* Die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) werden um “besonders besorgniserregende Stoffe” = besorgniserregende Stoffe < SoCs erweitert… und dieses “Pferd” wird von verschiedenen Gruppen / Gesetzen und für unterschiedliche Zwecke verwaltet werden…

* REACH 2.0 für alle notwendig, die Erwartungen sind hoch, es ist nicht klar, was darin enthalten sein wird – das Bedürfnis nach Geschwindigkeit

* Die Geschichte von PFAS wird schwer zu verstehen und zu verfolgen. Es scheint, dass die bereits eingesetzten Ressourcen nicht ausreichen und es wird noch viel mehr erforderlich sein, aber ist es zielgerichtet und entwickelt es sich in die richtige Richtung?

* Alle Spieler versuchen, sich zu organisieren, um den Herausforderungen der schnellen Veränderungen, die auf sie zukommen, besser bewältigen zu können. 1S1A ist eines der sehr wichtigen Mosaiksteine

* Die Batterieregulierung zielt darauf ab, alle Aspekte einer einzigen Produktgruppe zu kontrollieren. Das ist sehr ambitioniert. Vielleicht in die richtige Richtung. Aber wie wir gehört haben, verlieren wir an Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Dynamik…

Neue PPWR-Verordnung und mögliche Beschränkungen der Verwendung von Stoffen.

Neue PPWR-Verordnung und mögliche Beschränkungen der Verwendung von Stoffen.

Am 11.02.2025 ist eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft getreten. Ziel ist es, Abfall zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Mit dem neuen Rechtsakt wird Folgendes eingeführt:

  • obligatorische Recyclingfähigkeit von Verpackungen;
  • Minimierung der Komplexität der Verpackung;
  • Minimierung des Gehalts an gefährlichen Stoffen;
  • Verbesserung der Wiederverwendbarkeit;
  • verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffen;
  • Harmonisierung der Beschilderung.

 

Die Verordnung führt neue Pflichten für Unternehmer ein, legt aber auch neue Aufgaben für die Europäische Chemikalienagentur fest. Die ECHA wird für die Vorbereitung von Tests zur  Identifizierung von Stoffen in Verpackungen zuständig sein, die die Sicherheit von Verpackungen beeinträchtigen und die Wiederverwendung oder das Recycling erschweren. Die Ergebnisse dieser Tests sind bis zum 09.2026 an die Europäische Kommission zu übermitteln. Basierend auf den Ergebnissen des Berichts soll die Europäische Kommission die Verwendung dieser Stoffe in Verpackungen in Betracht ziehen, indem sie Beschränkungen in die REACH-Verordnung einführt.

Beschränkungen für die Verwendung von Stoffen in Verpackungen werden sich direkt auf die Industrie auswirken. Sie können sich auch auf die Verfügbarkeit bestimmter Verpackungen und die Suche nach Alternativen auswirken.

https://echa.europa.eu/de/-/echa-takes-on-new-role-to-improve-safety-of-packaging-materials

 

 

NEUE CLP-GEFAHRENKLASSEN AB MAI 2025

NEUE CLP-GEFAHRENKLASSEN AB MAI 2025

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen werden neue Gefahrenklassen eingeführt, wie z. B. endokrine Disruptoren. Die Verordnung ist seit April 2023 in Kraft und wurde im November 2024 als integraler Bestandteil in die CLP-Verordnung aufgenommen.

Alle neuen Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025  in Verkehr gebracht werden, müssen neue Klassen enthalten und die damit verbundenen Gefahren kennzeichnen. Infolgedessen wird sich der Umfang der Registrierungsdaten in REACH erweitern, der Umfang der Informationen in Sicherheitsdatenblättern für neue Stoffe wird sich ändern und die Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien wird betroffen sein.

Stoffe, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, können bereits freiwillig nach den neuen Anforderungen eingestuft und gekennzeichnet werden. Unternehmer haben jedoch eine Frist bis November 2026,  um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

 

Sauberes Industriegeschäft

Sauberes Industriegeschäft

(26. Februar 2025, Brüssel)

Ein Plan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der EU

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: “Europa ist nicht nur ein Kontinent der industriellen Innovation, sondern auch ein Kontinent der industriellen Produktion. Die Nachfrage nach sauberen Produkten hat sich jedoch verlangsamt, und einige Investitionen wurden in andere Regionen verlagert. Wir wissen, dass unseren europäischen Unternehmen noch zu viele Hindernisse im Weg stehen, von hohen Energiepreisen bis hin zu übermäßiger regulatorischer Belastung. Der Clean Industrial Deal besteht darin, die Bindungen zu durchtrennen, die unsere Unternehmen noch zurückhalten, und einen klaren Business Case für Europa zu schaffen.”

Die Kommission ergreift auch Maßnahmen, um unser Regelungsumfeld effizienter zu gestalten und gleichzeitig bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen. Die heutigen Maßnahmen sind das Ergebnis der aktiven Zusammenarbeit mit Branchenführern, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Antwerpener Erklärung für ein europäisches Industrieabkommen und der Dialoge der Europäischen Kommission über den umweltverträglichen Wandel.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_550

Wichtigste Elemente des Clean Industrial Deal

Bezahlbare Energie

Bezahlbare Energie ist die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit. Um die Energiekosten für Industrie, Unternehmen und Haushalte zu senken und gleichzeitig den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern, hat die Kommission den Aktionsplan für erschwingliche Energie angenommen, um

  • Beschleunigung des Ausbaus sauberer Energie und Beschleunigung der Elektrifizierung
  • Vollendung des Energiebinnenmarktes durch physische Verbindungsleitungen
  • Energie effizienter zu nutzen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.

 

Steigerung der Nachfrage nach sauberen Produkten

Der Industrial Decarbonisation Accelerator Act wird die Nachfrage nach in der EU hergestellten sauberen Produkten steigern, indem er Nachhaltigkeits-, Resilienz- und “Made in Europe”-Kriterien bei öffentlichen und privaten Aufträgen einführt.

Die Kommission wird auch den Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2026 überprüfen, um Nachhaltigkeits-, Resilienz- und europäische Präferenzkriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe für strategische Sektoren einzuführen.

 

Finanzierung des Übergangs zu einer sauberen Umwelt

Im Rahmen des Clean Industrial Deal werden mehr als 100 Mrd. EUR mobilisiert, um die in der EU hergestellte saubere Produktion zu unterstützen. Die Kommission wird

  • einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen des Clean Industrial Deal verabschieden, um die Genehmigung staatlicher Beihilfen für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie und die Gewährleistung ausreichender Produktionskapazitäten für saubere Technologien zu beschleunigen
  • den Innovationsfonds zu stärken und eine Bank zur Dekarbonisierung der Industrie vorzuschlagen, die auf der Grundlage der verfügbaren Mittel des Innovationsfonds, zusätzlicher Einnahmen aus Teilen des EHS sowie der Überarbeitung von InvestEU mit 100 Mrd. EUR ausgestattet werden soll
  • im Rahmen von Horizont Europa eine spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung von Forschung und Innovation in diesen Bereichen zu veröffentlichen
  • Änderung der InvestEU-Verordnung, um den Betrag der Finanzgarantien zu erhöhen, die InvestEU zur Unterstützung von Investitionen bieten kann. Dadurch werden wiederum bis zu 50 Mrd. EUR für den Einsatz sauberer Technologien, saubere Mobilität und die Abfallreduzierung mobilisiert.

 

Zirkularität und Zugang zu Materialien

Kritische Rohstoffe sind für unsere Branche von entscheidender Bedeutung. Die EU muss den Zugang zu solchen Materialien sichern und die Abhängigkeit von unzuverlässigen Lieferanten verringern. Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft in unsere Dekarbonisierungsstrategie ist entscheidend, um begrenzte Ressourcen der EU bestmöglich zu nutzen. Die Kommission wird

  • einen Mechanismus einzurichten, der es europäischen Unternehmen ermöglicht, zusammenzukommen und ihre Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu bündeln
  • Einrichtung eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe, das gemeinsam Rohstoffe im Namen interessierter Unternehmen einkauft, was Skaleneffekte schafft und mehr Einfluss auf die Aushandlung besserer Preise und Bedingungen bietet.
  • im Jahr 2026 ein Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und sicherzustellen, dass knappe Materialien effizient genutzt und wiederverwendet werden, unsere globalen Abhängigkeiten verringern und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist es, bis 2030 24 % der Materialien zirkulär zu machen.

 

Globales Handeln

Die EU braucht mehr denn je verlässliche globale Partner. Zusätzlich zu laufenden und neuen Handelsabkommen wird die Kommission

  • die ersten Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen ins Leben zu rufen, um die Lieferketten zu diversifizieren und für beide Seiten vorteilhafte Abkommen zu schmieden
  • Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der EU-Industrie angesichts des globalen Wettbewerbs und der geopolitischen Unsicherheiten durch eine Reihe von Handels-, Schutz- und anderen Instrumenten
  • den CO2-Grenzausgleichsmechanismus zu vereinfachen und zu stärken, das Instrument der EU, um einen fairen Preis für den bei der Herstellung kohlenstoffintensiver Güter ausgestoßenen Kohlenstoff festzulegen.

 

Qualifikationen und hochwertige Arbeitsplätze

Die Arbeitskräfte in der EU müssen über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen, einschließlich Kompetenzen in den Bereichen saubere Technologien, Digitalisierung und Unternehmertum.

Die Kommission wird eine Union der Kompetenzen einrichten, die in Arbeitnehmer investiert, Kompetenzen entwickelt und hochwertige Arbeitsplätze schafft.

Erasmus+ wird die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärken, um qualifizierte und anpassungsfähige Arbeitskräfte zu entwickeln und den Fachkräftemangel in Schlüsselsektoren mit bis zu 90 Mio. EUR zu beheben.

Der Clean Industrial Deal wird sich auch auf horizontale Voraussetzungen konzentrieren, die für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft erforderlich sind:

  • Bürokratie abbauen,
  • die Größe des Binnenmarkts voll auszuschöpfen,
  • Förderung hochwertiger Arbeitsplätze,
  • bessere Koordinierung der Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene.

https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_en

Ekotox-Webseiten zum Thema Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/

Kosmetikverordnung – Öffentliche Konsultation

Kosmetikverordnung – Öffentliche Konsultation

Die Europäische Kommission hat das Evaluierungsverfahren für die Kosmetikverordnung eingeleitet, das im Rahmen des REFIT-Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung durchgeführt wird. Das Ergebnis der Evaluierung besteht darin, aufzuzeigen, welche Elemente und Bereiche der Verordnung gut funktionieren und welche geändert und an die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Grünen Deal oder dem digitalen und grünen Wandel angepasst werden müssen und ob der derzeitige Inhalt der Verordnung seine Rolle erfüllt.

Die Bereiche dieser Evaluierung beziehen sich auf:

  • Geltungsbereich der Verordnung,
  • Richtigkeit der im Text enthaltenen Definitionen,
  • Risikobewertung von Inhaltsstoffen mit potenziell höherem Risiko und Anwendung eines allgemeinen Risikoansatzes,
  • Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln,
  • die Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Rechtsvorschriften zu vereinfachen,
  • Kohärenz mit anderen Verordnungen, einschließlich REACH und CLP,
  • Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Handels und der Industrie.

 

Die öffentliche Konsultation dauert 4 Wochen bis zum 21. März 2025 und endet mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts, in dem dargelegt wird, ob eine inhaltliche Änderung der Kosmetikverordnung erforderlich ist. Wenn die Ergebnisse darauf hindeuten, dass eine Änderung erforderlich ist, wird die Europäische Kommission den Inhalt der Kosmetikverordnung überarbeiten.

 

Die aktuelle Bewertung ist die erste vollständige Überprüfung der Kosmetikverordnung seit 2013 und soll Aufschluss darüber geben, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, um Menschen vor potenziell gefährlichen Inhaltsstoffen zu schützen.

 

Stand der Überarbeitung der Kosmetikverordnung:

Wir möchten daran erinnern, dass der Entwurf zur Überarbeitung der Kosmetikverordnung bereits seit 2022 diskutiert wird und die Fertigstellung des Entwurfs im Jahr 2024 erfolgen sollte, die Kommission jedoch beschlossen hat, die Arbeit an der Überarbeitung der Verordnung auszusetzen und im Oktober 2024 das Evaluierungsverfahren im Rahmen des REFIT-Programms eingeleitet hat.  die voraussichtlich im Jahr 2026 auslaufen wird. Erst nach den Ergebnissen dieser Bewertung wird die Kommission entscheiden, ob sie den Prozess zur Änderung des Inhalts der Kosmetikverordnung wieder aufnimmt.

Link zur öffentlichen Konsultation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14433-Cosmetic-Products-Regulation-evaluation_en

Link zu den Webseiten von Ekotox Cosmetics: https://ekotox.de/kosmetische-mittel/

Chemikalienkontrollprogramm 2025

Chemikalienkontrollprogramm 2025

Das Durchsetzungsforum identifiziert Schlüsselinitiativen im Zusammenhang mit der Verbrauchersicherheit und der Einhaltung der Vorschriften von Chemikalien. Diese Initiativen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Kontrollprogramm und der chemischen Überwachung im Jahr 2025. Die vom Forum entwickelten Prioritäten konzentrieren sich auf folgende Bereiche: Kontrolle des Transports von Chemikalien an der Grenze, Überwachung des Online-Verkaufs von Produkten sowie Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Produkten.

Aus der Tagesordnung des Forumstreffens, das im letzten Quartal 2024 stattfand, ist es möglich, die geplanten Projekte und Initiativen zusammenzufassen, die im Jahr 2025 in Kraft sind.

  1. Programm zur Kontrolle gefährlicher Gemische (REF-14)

Die Kontrolle der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Im Rahmen des Projekts werden auf dem Markt allgemein erhältliche Konsumgüter inspiziert, insbesondere:

  • Nikotinprodukte, wie z. B. elektronische Zigaretten, die giftige Substanzen enthalten;
  • Lufterfrischer, die sensibilisierende und reizende Substanzen enthalten;
  • Andere Konsumgüter, von denen bekannt ist, dass sie gefährliche Inhaltsstoffe enthalten.

Die Inspektoren werden überprüfen, ob die Produktlieferanten die sich aus der CLP-Verordnung ergebenden Verpflichtungen einhalten, einschließlich der korrekten Kennzeichnung, der korrekten Einstufung des Produkts oder der Verwendung von Kinderschutzelementen. Gleichzeitig werden für diese Produkte Sicherheitsdatenblätter und Produktmeldungen an die Giftnotrufzentralen geprüft.

Im Zusammenhang mit dem entwickelten REF-14-Projekt wird das Forum Schulungsprogramme für Inspektoren vorbereiten. Die Schulungsunterlagen konzentrieren sich auf die technischen Aspekte der Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Das Schulungsprogramm umfasst ein Modul zur Erläuterung der Funktionsweise von Bridging-Prinzipien bei der Bestimmung der Klassifizierung eines Produkts.

  1. Kontrollen von Biozidprodukten (BEF-3)

Ab Januar 2025 wird ein Programm zur Kontrolle von Biozidprodukten gestartet, das sich auf folgende Themen konzentriert:

  • Überprüfung der Eigenschaften des Biozidprodukts;
  • Überprüfung der Richtigkeit der Produktkennzeichnung und -etikettierung;
  • Sicherstellung der Einhaltung der Biozidprodukteverordnung, einschließlich Kontrollen von Zulassungen.

Die Inspektoren prüfen, ob die Angaben auf dem Etikett mit den in der Zulassung genehmigten Angaben übereinstimmen und ob sie mit den Prüfungen und Produktmerkmalen übereinstimmen. Gleichzeitig können Prüfer die Richtigkeit von Sicherheitsdatenblättern für ein Biozidprodukt überprüfen. Die Inspektionen sind für 2025 geplant, die Berichte mit den Ergebnissen sollen 2026 veröffentlicht werden.

  1. Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale

Die Inspektionen beginnen im Januar 2025 und dauern die nächsten 6 Monate. Die Inspektoren prüfen, ob alle Marktteilnehmer gefährliche Gemische in PCN gemeldet haben, und die Meldungen beziehen sich auf die Länder, in denen das Produkt in Verkehr gebracht wird. Inspektoren können auch das Sicherheitsdatenblatt und das Etikett des gefährlichen Produkts überprüfen.

  1. Inspektionen von Produkten, die online verkauft werden (REF-13)

Anfang 2025 starten auch die Inspektionen von Produkten, die online verkauft werden. Die Inspektionen konzentrieren sich insbesondere auf Produkte, die Stoffe enthalten, die unter REACH, POPs und RoHS fallen. Die Verpflichtung, alle nach der CLP-Verordnung erforderlichen Informationen in die Online-Meldung aufzunehmen, wird überprüft.

  1. Kontrolle der Pflichten des Alleinvertreters

Das Forum einigte sich darauf, dass sich der nächste Entwurf nur auf Vertreter konzentrieren und prüfen wird, ob sie ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Registrierung von importierten Stoffen und in Gemischen enthaltenen Stoffen nachkommen. Neben der Identifizierung der Unternehmer und ihrer Registrierungspflichten überprüfen die Inspektoren, ob die Tonnage des Stoffes korrekt registriert ist, ob die Meldung ausreichende Informationsdaten enthält und ob die Vertreter die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Besitz von Sicherheitsdatenblättern erfüllen.

  1. Aufbereitung der Schlussfolgerungen aus den durchgeführten Projekten

Neben dem Start neuer Projekte arbeitet das Forum an den Schlussfolgerungen, die sich aus den in den vergangenen Jahren durchgeführten Projekten ergeben. Die Analyse der Ergebnisse betrifft z.B. die Prüfung des Vorhandenseins von verbotenen Stoffen in Kosmetika oder die Analyse der Richtigkeit des Inhalts von Sicherheitsdatenblättern.

 

Das Enforcement Forum arbeitet ständig daran, die Sicherheit chemischer Produkte in Europa zu erhalten. Im März 2025 ist ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppen geplant, um den Fortschritt laufender Projekte sowie die Benennung neuer Projekte zu erörtern, was sich direkt in den Inspektionen chemischer Produkte widerspiegeln wird.

https://echa.europa.eu/about-us/who-we-are/enforcement-forum/meetings-of-the-forum/2025

EU führt neue Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten ein

EU führt neue Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten ein

.Die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 führt wesentliche Aktualisierungen der Kennzeichnung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union ein, wobei Nachhaltigkeit, Digitalisierung und mehr Transparenz im Vordergrund stehen.

Mit der überarbeiteten Verordnung werden mehrere wesentliche Ziele eingeführt:

  • CE-Kennzeichnung und Umweltverträglichkeit

Nach der neuen Verordnung umfasst die CE-Kennzeichnung nun sowohl die technische als auch die ökologische Leistung und entspricht damit den aktualisierten Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Hersteller sind verpflichtet, Umweltaussagen zu begründen und diese im digitalen Produktpass (DPP) des Produkts widerzuspiegeln.

  • Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)

Die Einhaltung schreibt vor, dass Leistungs- und Konformitätserklärungen Umweltdaten wie Klimaauswirkungen und technische Spezifikationen enthalten. Diese Informationen müssen überprüft und den Regulierungsbehörden über das DPP zugänglich gemacht werden. Bis zur Entwicklung neuer Standards bleiben die bestehenden Methoden und Standards akzeptabel.

  • Digitale Produktpässe (DPP)

Eine bemerkenswerte Neuerung ist die Einführung von digitalen Produktpässen, die als digitale Speicher für Produktspezifikationen und Umweltdaten dienen. Dies erleichtert den Zugang zu Informationen für Regulierungsbehörden und Produktnutzer, wie z. B. Architekten und Bauherren.

Zeitplan für die Implementierung

Die Verordnung trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 8. Januar 2026, wobei bestimmte Artikel und Anhänge ab dem 7. 01. 2025 und andere ab dem 8. Januar 2027 anwendbar werden.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union zu harmonisieren und Nachhaltigkeit, Innovation und Transparenz in der Branche zu fördern.

Über die EU-Verordnung 2024/3110

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Bauprodukte, die für den dauerhaften Einbau in Gebäude und Infrastrukturen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt sind. Es umfasst:

  • Bauprodukte (z. B. Stahl, Beton, Holz)
  • Dämmstoffe
  • Bedachungs- und Fassadensysteme
  • Sanitär und elektrische Komponenten

Produktanforderungen

Gemäß der CPR 2024/3110 müssen Bauprodukte strenge Leistungs- und Sicherheitskriterien erfüllen, um ihre Eignung für den Einsatz auf dem europäischen Markt zu gewährleisten. Zu diesen Anforderungen gehören Langlebigkeit, mechanische Beständigkeit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheits- und Umweltschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Ressourcennutzung. Die Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen von Produkten gründliche Tests durchführen und Unterlagen vorlegen, die die Einhaltung dieser grundlegenden Anforderungen belegen.

Grundlage für die Einhaltung kann unter anderem sein:

  • die Verwendung spezifischer Werkstoffe, die auch hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung spezifiziert werden können;
  • Sicherheit während des Transports, der Installation, der Wartung, der Verwendung, des Abbaus und der Behandlung am Ende der Lebensdauer, einschließlich Wiederverwendung und Recycling – gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Laien;
  • Erscheinungsbild von Produkten, wie z. B. Design, Herstellung und Verpackung, um inhärenten Sicherheitsrisiken – wie z. B. chemischen Risiken durch Leckage oder Auslaugung – während ihres gesamten Lebenszyklus nach dem Stand der Technik und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu begegnen

 

ECHA-Link zur Verordnung (EU) 2024/3110: Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)

Ekotox-Webseite zum Thema Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/

Ekotox-Webseite zu REACH: https://ekotox.de/reach-verordnung/

 

Öffentliche Fassung des Entwurfs des fortlaufenden Aktionsplans der Gemeinschaft (Aktualisierung für die Jahre 2025-2027)

Öffentliche Fassung des Entwurfs des fortlaufenden Aktionsplans der Gemeinschaft (Aktualisierung für die Jahre 2025-2027)

Entwurf vom 10. Dezember 2024

Der Entwurf des CoRAP enthält 31 Stoffe, darunter 13 neue Stoffe im Vergleich zum derzeitigen CoRAP 2024-2026; Für das Jahr 2025 ist die Bewertung von 8 Stoffen geplant, darunter zwei Gruppen von 2 Stoffen, 15 Stoffe für die Bewertung im Jahr 2026 und 5 Stoffe für die Bewertung im Jahr 2027. Drei sollen zurückgezogen werden.

Neu hinzugefügte Stoffe:

  • Tris(2-ethylhexyl)phosphat
  • Triethylphosphat
  • [3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]dimethox, ymethylsilan
  • [3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]diethoxymethylsilan
  • Kaliumdicyanosilber
  • 1,4-bis[(2,3-epoxypropoxy)methyl]cyclohexan
  • N,N,4-Trimethylpiperazin-1-ethylamin
  • 2-Methylpropan-1-ol

Ein Gemisch aus verzweigten und linearen C7-C9-Alkyl-3-[3-(2Hbenzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]propionaten

Gemisch aus: a-3-(3-(2Hbenzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl4-hydroxyphenyl)propionyl-?- hydroxypoly(oxyethylen); a3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyl-?-3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyloxypol y(oxyethylen)

Methyl-3-[3-(2H-benzotriazol2-yl)-4-hydroxy-5-(2-methyl2-propanyl)phenyl]propanoat

Reaktionsmasse von Octyl-3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)phenyl]propionat und 2-Ethylhexyl-3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2Hbenzotriazol-2-yl)phenyl]propionat

Di-substituiertes tert-Alkyl-3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tertbutyl-4-hydroxyphenyl]propanoat

 

ECHA-Webseite: https://echa.europa.eu/documents/10162/879660/draft_corap_update_2025-2027_en.pdf/bcc2e3fa-f6a4-5d49-851a-7c14163b3f15?

Chemikalienmanagement der Ekotox-Zentren: https://ekotox.de/chemikalien-management/

Bericht über den zweiten Batterie-Workshop Eurometalux 2024

Bericht über den zweiten Batterie-Workshop Eurometalux 2024

Der Abschlussbericht des zweiten Eurometaux-Workshops “Battery materials exchange and capacity building group (ECaBaM)” ist jetzt auf dem REACH-Metallportal von Eurometaux verfügbar.

Der Workshop fand am 28. und 29. Oktober 2024 statt und wurde von der ECHA organisiert.

 

Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, mit Interessenvertretern aus der Batterieindustrie zusammenzuarbeiten. Zu den wichtigsten Veranstaltungen gehörten Diskussionen über die Identifizierung besorgniserregender Stoffe, Elemente, die für ein mögliches Risikomanagement zu berücksichtigen sind, Abfall- und Recyclingstrategien sowie sozioökonomische Aspekte.

Az Eurometaux-Bericht weboldala: https://www.reach-metals.eu/uploads/pdf/Batteries/20241202%2520Final%2520Report%2520ECaBaM%25202%2520.pdf

Eurometaux ECaBaM (Gruppe für Batterieaustausch und Kapazitätsaufbau): https://www.reach-metals.eu/batteries/ecabam-exchange-capacity-building-group-on-battery-materials

Ekotox Chemical Management Webseiten: https://ekotox.de/chemikalien-management/

40 gefährliche Chemikalien, die der EU-Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) hinzugefügt wurden: Exporteure müssen die Behörden vor März 2025 benachrichtigen

40 gefährliche Chemikalien, die der EU-Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) hinzugefügt wurden: Exporteure müssen die Behörden vor März 2025 benachrichtigen

ECHA/NR/25/01

Helsinki, 7. Januar 2025 – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine wichtige Aktualisierung der EU-Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) angekündigt, bei der 40 zusätzliche gefährliche Chemikalien in Anhang I aufgenommen werden. Dieser Schritt verpflichtet die Ausführer, die Behörden über ihre Absicht zu informieren, diese Chemikalien zu exportieren, wobei die Anforderung am 1. März 2025 in Kraft tritt.

Zu den neu hinzugefügten Chemikalien, die nun Teil der Verordnung sind, gehören 35 Pestizide und 5 Industriechemikalien. Zu den bemerkenswertesten Substanzen gehören Abamectin, Difenacoum, Fenpropimorph, Dimethomorph, Triadimenol und Penflufen.

Ab März müssen EU-Exporteure ihre Absicht, diese Chemikalien in Nicht-EU-Länder zu exportieren, vor dem Versand mitteilen. In den meisten Fällen benötigen sie auch  die ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes. Darüber hinaus  ist für Cyanamid und Warfarin nun neben der Standardmeldung eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Eine Untergruppe von Perfluoralkylstoffen (PFAS), einschließlich Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), wurde ebenfalls in Anhang V aufgenommen, der Chemikalien umfasst, deren Ausfuhr aus der EU verboten ist.

Die Aktualisierung spiegelt das Engagement der EU für die Kontrolle gefährlicher Chemikalien im internationalen Handel und den Schutz der globalen Gesundheit und der Umwelt wider. Das ePIC-Tool der ECHA  wurde aktualisiert, um Ausführer bei den neuen Anforderungen zu unterstützen.

 

Webseite der ECHA : https://echa.europa.eu/-/40-hazardous-chemicals-added-to-pic-exporters-can-start-notifying-authorities-now

Chemikalienmanagement der Ekotox-Zentren: https://ekotox.de/chemikalien-management/